Aegean Airlines Flugentschädigung: Leitfaden für EU261-Ansprüche
Aegean Airlines ist Griechenlands größte Fluggesellschaft und die Flaggcarrierin des Landes — ein Mitglied der Star Alliance, das sich seit 1999 von einem kleinen Inlandsbetrieb zu einer der angesehensten regionalen Fluggesellschaften Europas entwickelt hat. Mit ihrem Hauptdrehkreuz am Internationalen Flughafen Athen Eleftherios Venizelos (ATH) und einem zweiten Drehkreuz am Flughafen Thessaloniki Makedonia (SKG) bedient Aegean ein umfangreiches griechisches Inlandsnetz sowie Strecken zu europäischen Hauptstädten, nahöstlichen Städten und nordafrikanischen Zielen.
Als griechische Fluggesellschaft mit Sitz in Athen und Registrierung in der Europäischen Union unterliegt Aegean Airlines auf allen von ihr durchgeführten Flügen vollständig der EU-Verordnung 261/2004. Das bedeutet: Ob Ihr Flug ein 45-minütiger Kurzstreckenflug von Athen nach Heraklion auf Kreta ist, ein 3,5-stündiger Service nach London Heathrow oder eine Umsteigeverbindung über Athen in eine nahöstliche Stadt — Ihre Fluggastrechte sind durch europäisches Recht geschützt. Verspätungen von 3 oder mehr Stunden, Annullierungen ohne ausreichende Vorankündigung und Nichtbeförderung lösen Ansprüche auf eine Ausgleichszahlung von 250 bis 400 € pro Fluggast aus.
Griechenland ist ein beliebtes Reiseziel, und Aegean Airlines befördert einen großen Anteil internationaler Touristen neben griechischen Inlandsreisenden. Die Sommerhochsaison — wenn die Fluggesellschaft mit Flügen zu griechischen Inseln wie Mykonos (JMK), Santorin (JTR), Korfu (CFU), Rhodos (RHO) und Heraklion (HER) am stärksten ausgelastet ist — führt auch typischerweise zu den meisten Störungen aufgrund hoher Auslastung, Luftverkehrsüberlastung und Sommergewittern über der Ägäis.
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