Der Flughafen Frankfurt-Hahn (HHN) repraesentiert wohl den extremsten Fall irrefuehrender Flughafenbenennung in der gesamten europaeischen Luftfahrt. 120 Kilometer von Frankfurt am Main entfernt, tief im laendlichen Hunsrueck in Rheinland-Pfalz gelegen, wird diese ehemalige Basis der US-Luftwaffe (Hahn Air Base, operativ bis 1993) seit den fruehen 2000er-Jahren vornehmlich von Ryanair als «Frankfurt»-Flughafen vermarktet. Die Realitaet koennte von dem, was der Name suggeriert, nicht weiter entfernt sein.
Es gibt keinen Zug- oder Bahnanschluss zum Frankfurt-Hahn. Der Flughafen ist per Auto ueber kurvige Bergstrassen oder mit einem seltenen Busservice erreichbar, der ueber zwei Stunden vom Frankfurter Stadtzentrum benoetigt. Die Umgebung — der Hunsrueck, ein Mittelgebirge zwischen Mosel und Nahe — gehoert zu den am duennsten besiedelten Regionen Deutschlands. Hotels nahe dem Flughafen sind rar, Gastronomie ist begrenzt, und Taxidienste muessen weit im Voraus bestellt werden. Wird Ihr Flug an diesem Flughafen gestoert, sind Sie nicht bloss verspaetet — Sie sind gestrandet.
Wurde Ihr Flug am Frankfurt-Hahn um mehr als 3 Stunden verspaetet, annulliert oder wurde Ihnen das Boarding verweigert, berechtigt Sie die EU-Verordnung 261/2004 zu bis zu 600 Euro Entschaedigung. Deutschland ist EU-Mitgliedstaat, und die Verordnung gilt am HHN uneingeschraenkt — egal wie abgelegen der Flughafen liegt oder wie die Airline ihn in ihrer Vermarktung nannte.



