Austrian Airlines ist die nationale Fluggesellschaft Österreichs und eine der wichtigsten Airlines Zentraleuropas. Das 1957 gegründete Unternehmen nahm 1958 den kommerziellen Flugbetrieb auf und verbindet heute den Flughafen Wien-Schwechat (VIE) mit über 130 Zielen in Europa, dem Nahen Osten, Asien und Nordamerika. Seit 2009 ist Austrian Airlines eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa AG und Mitglied der Star Alliance, was ihren Passagieren nahtlose Anschlussverbindungen im weltweiten Partnernetzwerk ermöglicht.
Wiens strategische Lage im Herzen Europas macht Austrian Airlines zu einem natürlichen Drehkreuz zwischen West- und Mittel-/Osteuropa sowie zu einem wichtigen Knotenpunkt für Weiterflüge nach Asien und Amerika. Von VIE aus bedient Austrian Airlines ein dichtes Kurzstreckennetz nach Frankfurt (FRA), London Heathrow (LHR) und Amsterdam (AMS), Mittelstreckenrouten nach Dubai (DXB) und Moskau (SVO) sowie Langstreckenflüge nach New York (JFK) und Bangkok (BKK). Diese Netzwerkvielfalt bedeutet, dass die EU-Verordnung 261/2004 ein breites Spektrum von Austrian-Airlines-Strecken abdeckt.
Da Austrian Airlines ihre Betriebsgenehmigung (Air Operator Certificate) in Österreich, einem EU-Mitgliedstaat, besitzt, unterliegt die Fluggesellschaft der EU261 auf allen Flügen ab EU-Flughäfen sowie auf Flügen in die EU, wenn Austrian Airlines die durchführende Fluggesellschaft ist. Dieser umfassende Leitfaden erläutert Ihre Rechte, wie Sie die Ihnen zustehende Ausgleichszahlung einfordern und was Sie tun können, wenn Austrian Airlines Ihren Anspruch ablehnt.
Für deutschsprachige Passagiere besonders relevant: Da Austrian Airlines sowohl ab deutschen als auch ab österreichischen Flughäfen operiert, stehen Ihnen je nach Abflugort unterschiedliche nationale Durchsetzungsstellen zur Verfügung — das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Deutschland und die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) in Österreich. Beide Behörden setzen die EU-Fluggastrechte konsequent durch.
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