Brussels Airlines ist Belgiens nationale Fluggesellschaft und die größte Airline des Landes. Sie operiert von ihrem einzigen Drehkreuz am Flughafen Brüssel (BRU) — offiziell Brussels Airport oder Zaventem genannt. Gegründet im Jahr 2006 nach dem Zusammenbruch von Sabena im Jahr 2001 und der anschließenden Liquidierung ihres Nachfolgers DAT, hat sich Brussels Airlines zu einer Fluggesellschaft entwickelt, die über 100 Ziele in Europa, Afrika, Nordamerika und Südasien bedient. Die Airline ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Lufthansa Group und gleichzeitig Vollmitglied der SkyTeam-Allianz — eine ungewöhnliche Doppelzugehörigkeit, die ihre komplexen kommerziellen Beziehungen widerspiegelt.
Was Brussels Airlines besonders auszeichnet, ist ihr afrikanisches Streckennetz. Die Fluggesellschaft betreibt eines der umfassendsten europäischen Flugprogramme nach Subsahara-Afrika und bedient Ziele wie Abidjan (ABJ, 5.000 km), Accra (ACC), Douala (DLA), Kinshasa (FIH), Lagos (LOS), Lomé (LFW), Nairobi (NBO) und weitere — ein Erbe der historischen Verbindungen Belgiens zu Zentral- und Westafrika. Diese Langstreckenflüge nach Afrika zählen zu den wertvollsten EU261-Ansprüchen in Europa, da die volle Entschädigung von 600 € pro Passagier auf jede gestörte Strecke über 3.500 km Anwendung findet.
Da Brussels Airlines in Belgien — einem EU-Mitgliedstaat — eingetragen und ansässig ist, gilt die EU-Verordnung 261/2004 uneingeschränkt für alle Flüge, die die Airline ab dem Flughafen Brüssel oder einem anderen EU-Abflugort durchführt. Ob Ihr gestörter Flug ein 320-km-Kurzstreckenflug nach London Heathrow, eine 350-km-Geschäftsreise nach Frankfurt oder eine 5.000-km-Reise nach Abidjan war — Ihre EU261-Rechte sind in ihrer Struktur identisch und variieren lediglich in der Entschädigungshöhe je nach Flugdistanz.
Fordern Sie jetzt Ihre Brussels-Airlines-Entschädigung
- Erfolgshonorar — Sie zahlen nur bei erfolgreicher Entschädigung
- Wir übernehmen DGTA-Eskalationen, söp-Schlichtung und Gerichtsverfahren
- Luftfahrtrecht-Experten — handeln Sie vor Ablauf der Frist



