AirAsia EU261 Entschädigung: Vollständiger Leitfaden zu Fluggastrechten
AirAsia ist die bekannteste Billigfluggesellschaft Asiens und verbindet über 150 Reiseziele in Südostasien, Nordostasien, Südasien und Australasien von ihrem Hauptdrehkreuz am Kuala Lumpur International Airport (KUL). 1993 gegründet und ab 2001 unter Tony Fernandes als echte Billigfluggesellschaft neu aufgestellt, hat AirAsia das Fliegen im gesamten asiatisch-pazifischen Raum revolutioniert und für Hunderte Millionen Menschen erschwinglich gemacht. Heute befördert die Gruppe jährlich über 60 Millionen Passagiere mit einer Flotte von mehr als 200 Flugzeugen der Airbus-A320-Familie.
Obwohl AirAsia eine malaysische Fluggesellschaft mit Sitz außerhalb Europas ist, steht sie beim Verkauf von Tickets ab europäischen Flughäfen keineswegs über dem EU-Recht. Die EU-Verordnung 261/2004 — das weltweit stärkste Fluggastrecht-Gesetz — knüpft an den Abflughafen an, nicht an die Nationalität der Airline. Das bedeutet: Jeder AirAsia-Passagier, der von einem EU- oder EWR-Flughafen abfliegt, hat durchsetzbare Rechte auf bis zu 600 € Entschädigung, kostenlose Mahlzeiten, Hotelunterbringung sowie volle Erstattung oder Umbuchung bei Flugstörungen.
Dieser Leitfaden erklärt alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Rechte sicher und effizient durchzusetzen.



