Air Dolomiti Flugverspätung & Annullierung: Entschädigung nach EU261 – Vollständiger Leitfaden
Air Dolomiti ist eine der traditionsreichsten italienischen Regionalfluggesellschaften – ein in Verona ansässiges Unternehmen, das seit 1991 als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Lufthansa Group die Verbindung zwischen norditalienischen Städten und den großen Lufthansa-Drehkreuzen in Deutschland und Österreich herstellt. Wenn Sie auf einem Lufthansa-codierten Flug geflogen sind, der von Air Dolomiti durchgeführt wurde, oder auf einem eigenständigen Air-Dolomiti-Flug ab Verona (VRN), Venedig (VCE), Bologna (BLQ), Rom (FCO) oder anderen italienischen Städten, steht Ihnen bei Verspätungen oder Annullierungen der volle Schutz gemäß EU-Verordnung 261/2004 zu.
Als in der EU registrierte Fluggesellschaft mit Hauptsitz in Verona sind die Pflichten von Air Dolomiti nach EU261 identisch mit denen jeder anderen europäischen Airline. Die Tatsache, dass es sich um eine Regionalfluggesellschaft handelt, dass viele ihrer Flüge unter der Marke Lufthansa durchgeführt werden oder dass die Strecken relativ kurz sind, mindert Ihre Fluggastrechte in keiner Weise. Verspätungen von drei oder mehr Stunden am Zielort lösen eine pauschale Entschädigung zwischen 250 € und 400 € aus – abhängig von der Flugstrecke.
Dieser umfassende Leitfaden erklärt alles, was Sie über die Beantragung einer EU261-Entschädigung bei Air Dolomiti wissen müssen – die Anspruchsvoraussetzungen, die Entschädigungsbeträge, das Antragsverfahren und die Eskalationsmöglichkeiten, falls die Fluggesellschaft Ihren Anspruch bestreitet.
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