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Airlines·16. März 2026

Air Dolomiti Flugverspätung & Annullierung: Entschädigung nach EU261 – Vollständiger Leitfaden

Avioza Team12 Min.
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Air Dolomiti Flugverspätung & Annullierung: Entschädigung nach EU261 – Vollständiger Leitfaden

Wichtige Erkenntnisse

  • Air Dolomiti ist eine EU-Fluggesellschaft und hundertprozentige Tochter der Lufthansa Group – die EU-Verordnung 261/2004 gilt uneingeschränkt für alle durchgeführten Flüge von und zu europäischen Flughäfen.
  • Die meisten Air-Dolomiti-Strecken liegen unter 1.500 km (Verona–München, Venedig–Frankfurt, Bologna–Frankfurt), was bei Verspätungen über 3 Stunden einen Anspruch auf 250 € pauschale Entschädigung begründet.
  • Viele Air-Dolomiti-Flüge tragen eine Lufthansa-Flugnummer; die EU261-Haftung liegt bei Air Dolomiti als ausführendem Carrier, daher sollten Ansprüche an die Air-Dolomiti-Kundenbetreuung gerichtet werden.
  • Routinemäßige technische Defekte und Personalengpässe stellen keine außergewöhnlichen Umstände dar – Air Dolomiti kann eine Entschädigung auf dieser Grundlage nicht rechtmäßig verweigern.
  • Passagiere, die aufgrund von Annullierungen über Nacht stranden, haben Anspruch auf Hotelunterbringung und Verpflegung – selbst wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, bestehen die Betreuungsrechte unabhängig von der Entschädigungspflicht.
  • Bei Ablehnung Ihres Anspruchs durch Air Dolomiti eskalieren Sie an die ENAC (Italien), das deutsche Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder die Schlichtungsstelle söp, wenn der Flug von München oder Frankfurt abgeflogen ist.

Air Dolomiti Flugverspätung & Annullierung: Entschädigung nach EU261 – Vollständiger Leitfaden

Air Dolomiti ist eine der traditionsreichsten italienischen Regionalfluggesellschaften – ein in Verona ansässiges Unternehmen, das seit 1991 als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Lufthansa Group die Verbindung zwischen norditalienischen Städten und den großen Lufthansa-Drehkreuzen in Deutschland und Österreich herstellt. Wenn Sie auf einem Lufthansa-codierten Flug geflogen sind, der von Air Dolomiti durchgeführt wurde, oder auf einem eigenständigen Air-Dolomiti-Flug ab Verona (VRN), Venedig (VCE), Bologna (BLQ), Rom (FCO) oder anderen italienischen Städten, steht Ihnen bei Verspätungen oder Annullierungen der volle Schutz gemäß EU-Verordnung 261/2004 zu.

Als in der EU registrierte Fluggesellschaft mit Hauptsitz in Verona sind die Pflichten von Air Dolomiti nach EU261 identisch mit denen jeder anderen europäischen Airline. Die Tatsache, dass es sich um eine Regionalfluggesellschaft handelt, dass viele ihrer Flüge unter der Marke Lufthansa durchgeführt werden oder dass die Strecken relativ kurz sind, mindert Ihre Fluggastrechte in keiner Weise. Verspätungen von drei oder mehr Stunden am Zielort lösen eine pauschale Entschädigung zwischen 250 € und 400 € aus – abhängig von der Flugstrecke.

Dieser umfassende Leitfaden erklärt alles, was Sie über die Beantragung einer EU261-Entschädigung bei Air Dolomiti wissen müssen – die Anspruchsvoraussetzungen, die Entschädigungsbeträge, das Antragsverfahren und die Eskalationsmöglichkeiten, falls die Fluggesellschaft Ihren Anspruch bestreitet.

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EU-Verordnung 261/2004 verstehen

Die EU-Verordnung 261/2004 schafft einen verbindlichen Rahmen für Fluggastrechte in der gesamten Europäischen Union. Sie deckt Flugverspätungen von drei oder mehr Stunden, Annullierungen und Nichtbeförderung (einschließlich Überbuchung) ab. Die Verordnung legt pauschale Entschädigungsbeträge fest, die unabhängig vom Ticketpreis gelten – ein Passagier, der 49 € für einen Sondertarif bezahlt hat, hat Anspruch auf exakt die gleiche Entschädigung wie jemand, der 249 € für ein Flex-Ticket auf demselben betroffenen Flug gezahlt hat.

FlugstreckeVerspätungsschwelleEntschädigung
Bis 1.500 km3+ Stunden Verspätung250 €
1.500–3.500 km (oder innerhalb der EU über 1.500 km)3+ Stunden Verspätung400 €
Über 3.500 km4+ Stunden Verspätung600 €

Da das Streckennetz von Air Dolomiti fast ausschließlich innereuropäische Routen umfasst, sind die relevanten Entschädigungsstufen typischerweise 250 € (kurze Regionalstrecken) und 400 € (längere Verbindungen nach Deutschland oder zu anderen europäischen Drehkreuzen). Die 600-€-Stufe kommt bei den eigenen Flügen von Air Dolomiti kaum zum Tragen, kann jedoch gelten, wenn Air Dolomiti im Codeshare für Lufthansa einen innerhalb der EU startenden Flug durchführt, der über 3.500 km hinaus weitergeht.

Die Fluggesellschaft kann die Zahlung nur dann vermeiden, wenn die Störung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde – Ereignisse, die tatsächlich außerhalb der Kontrolle der Airline liegen und nicht hätten verhindert werden können. Unwetter, Vulkanausbrüche und Fluglotsenstreiks können darunter fallen; routinemäßige technische Defekte, Personalengpässe und Planungsfehler hingegen nicht.

Wann gilt EU261 für Air Dolomiti?

Da Air Dolomiti eine in Italien registrierte EU-Fluggesellschaft ist, gilt EU261 für alle von ihr durchgeführten Flüge – sowohl bei Abflug von EU-Flughäfen als auch bei Ankunft in der EU aus Drittstaaten (wobei das eigene Streckennetz von Air Dolomiti vollständig innerhalb Europas liegt).

Von EU261 abgedeckte Air-Dolomiti-Strecken:

  • Verona (VRN) Strecken: Verona → München (MUC), Verona → Frankfurt (FRA), Verona → Düsseldorf (DUS)
  • Venedig (VCE) Strecken: Venedig → München (MUC), Venedig → Frankfurt (FRA)
  • Bologna (BLQ) Strecken: Bologna → München (MUC), Bologna → Frankfurt (FRA)
  • Florenz (FLR) Strecken: Florenz → München (MUC), Florenz → Frankfurt (FRA)
  • Rom (FCO) Strecken, durchgeführt von Air Dolomiti für Lufthansa: Rom → München, Rom → Frankfurt
  • Neapel (NAP) Strecken: Neapel → München (MUC)
  • Palermo (PMO) und Catania (CTA) Strecken, durchgeführt für die Lufthansa Group

Hinweis zu Codeshare-Flügen: Viele Air-Dolomiti-Flüge tragen eine Lufthansa-Flugnummer (LH). In diesen Fällen ist Air Dolomiti der ausführende Luftfahrtunternehmer. Die EU261-Haftung liegt beim ausführenden Unternehmen, daher sollte Ihr Anspruch an Air Dolomiti gerichtet werden (oder an Lufthansa als vertraglichen Carrier, wenn Lufthansa Ihr Ticket ausgestellt hat – Gerichte haben in unterschiedlichen Konstellationen beide für haftbar erklärt). In der Praxis führt die gleichzeitige Einreichung bei der Air-Dolomiti-Kundenbetreuung und über das Lufthansa-EU261-Portal häufig zum schnellsten Ergebnis.

So beantragen Sie eine Entschädigung bei Air Dolomiti

  1. Dokumentieren Sie die Störung. Notieren Sie die planmäßige Abflugzeit, die tatsächliche Abflugzeit und – entscheidend – die Ankunftszeit am Zielflughafen (Gate-Ankunft). Bei den Kurzstreckenflügen von Air Dolomiti ist die 3-Stunden-Schwelle bei der Ankunft der maßgebliche Faktor.

  2. Identifizieren Sie den ausführenden Carrier. Prüfen Sie Ihre Bordkarte und Ihr E-Ticket, um festzustellen, ob Air Dolomiti (EN) oder Lufthansa (LH) als ausführendes Unternehmen angegeben ist. Die EU261-Haftung liegt beim tatsächlich durchführenden Unternehmen.

  3. Berechnen Sie die Entfernung und Entschädigungsstufe. Die italienischen Strecken von Air Dolomiti nach München oder Frankfurt betragen typischerweise 400–1.000 km und fallen damit in die 250-€-Stufe. Längere innereuropäische Strecken können die 400-€-Schwelle erreichen.

  4. Reichen Sie einen formellen EU261-Antrag ein. Die Kundenbetreuung von Air Dolomiti ist über das zentrale EU261-Portal der Lufthansa Group oder direkt über die Website von Air Dolomiti erreichbar. Geben Sie die Flugnummer, das Datum, die Verspätungsdauer und den konkreten Entschädigungsbetrag (250 € oder 400 €) an.

  5. Verweisen Sie ausdrücklich auf die EU-Verordnung 261/2004. Die Angabe der Verordnungsnummer und des einschlägigen Artikels (Artikel 7 für Entschädigung, Artikel 9 für Betreuungsleistungen) stärkt Ihren Anspruch und signalisiert, dass Sie Ihre Rechte kennen.

  6. Warten Sie auf eine Antwort. Air Dolomiti bzw. die Lufthansa Group antwortet üblicherweise innerhalb von 4–8 Wochen. Wenn die Bearbeitungszeit zwei Monate überschreitet oder der Anspruch abgelehnt wird, eskalieren Sie umgehend.

  7. Eskalieren Sie an die ENAC, das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder die söp. Da Air Dolomiti eine italienische Fluggesellschaft ist, können Beschwerden an die ENAC (Italien) gerichtet werden. Wenn Ihr Flug von Deutschland abgeflogen ist, können Sie auch beim deutschen Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine Beschwerde einreichen. In Deutschland steht Ihnen zusätzlich die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zur Verfügung – die söp ist kostenfrei und kann verbindliche Empfehlungen aussprechen.

Über Air Dolomiti

Air Dolomiti wurde 1991 in Dossobuono bei Verona gegründet und nahm den Betrieb als italienische Regionalfluggesellschaft auf. Lufthansa erwarb 1999 eine Beteiligung und erhöhte diese schrittweise auf 100 %, wodurch Air Dolomiti zu einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Lufthansa Group wurde. Die Airline betreibt eine Flotte von Embraer-Regionaljets – vorwiegend Embraer ERJ-195 – die für die relativ kurzen Strecken zwischen norditalienischen Städten und Deutschland bestens geeignet sind.

Die Hauptaufgabe von Air Dolomiti innerhalb der Lufthansa Group besteht darin, Passagiere aus italienischen Sekundärstädten zu den Lufthansa-Drehkreuzen Frankfurt und München zu bringen, von wo aus sie das weltweite Lufthansa-Netzwerk nutzen können. Die Airline besitzt ein italienisches Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) und wird von der ENAC reguliert. Trotz ihrer überschaubaren Größe verfügt Air Dolomiti über eine solide Betriebsbilanz und genießt einen guten Ruf als Regionalcarrier. Für deutsche Fluggäste ist dabei besonders relevant, dass als Lufthansa-Tochter alle Qualitätsstandards und Serviceversprechen der Lufthansa Group gelten.

Ihr Recht auf Betreuungsleistungen bei Störungen

Selbst wenn eine Störung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde (die Airline also von der pauschalen Entschädigungspflicht befreit ist), muss Air Dolomiti den Passagieren dennoch Betreuungsleistungen erbringen:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen, angemessen zur Wartezeit – typischerweise Gutscheine oder direkte Verpflegung nach einer 2-stündigen Verspätung auf Kurzstreckenflügen
  • Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten – Telefonate, E-Mails oder Faxe auf Kosten der Airline
  • Hotelunterbringung und Transfer, wenn Sie aufgrund einer Annullierung oder einer Verspätung, die den Abflug auf den nächsten Tag verschiebt, über Nacht stranden
  • Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug oder vollständige Erstattung, falls Sie nicht mehr reisen möchten

Bewahren Sie alle Belege für entstandene Ausgaben auf, falls Air Dolomiti diese Betreuungsleistungen nicht erbringt. Sie können die Erstattung angemessener Auslagen direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Praxisbeispiele

Szenario 1: Verspätung Verona–München (Kurzstrecke, 250 €)

Sie buchen den Air-Dolomiti-Flug EN 8310 von Verona Villafranca (VRN) nach München Franz Josef Strauß (MUC). Das Flugzeug hat ein nicht näher spezifiziertes technisches Problem und startet mit 3 Stunden und 45 Minuten Verspätung. Die Ankunft in München erfolgt 3 Stunden und 20 Minuten nach der planmäßigen Ankunftszeit. Die Strecke VRN–MUC beträgt ca. 295 km – klar innerhalb der Stufe bis 1.500 km. Der technische Defekt stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar. Sie haben Anspruch auf 250 € pauschale Entschädigung.

Szenario 2: Annullierung Bologna–Frankfurt (Mittelstrecke, 250–400 €)

Ihr Air-Dolomiti-Flug von Bologna Guglielmo Marconi (BLQ) nach Frankfurt am Main (FRA) wird weniger als 7 Tage vor Abflug annulliert. Die Distanz BLQ–FRA beträgt ca. 970 km und fällt damit in die 250-€-Entschädigungsstufe. Ihnen wird jedoch eine Umbuchung auf den nächsten Morgen angeboten, was bedeutet, dass Sie eine ungeplante Nacht in Bologna verbringen. Air Dolomiti muss Hotelunterbringung und Verpflegung für die Übernachtung bereitstellen, plus 250 € pro Passagier als pauschale Entschädigung, da die Annullierung innerhalb von 7 Tagen erfolgte und keine gleichwertige Alternative angeboten wurde.

Szenario 3: Nichtbeförderung wegen Überbuchung Florenz–München (Kurzstrecke, 250 €)

Sie erscheinen am Flughafen Florenz-Peretola (FLR) mit einer bestätigten Air-Dolomiti-Reservierung für die Strecke Florenz–München, nur um mitgeteilt zu bekommen, dass der Flug überbucht ist und Ihnen die Beförderung verweigert wird. Air Dolomiti muss zunächst Freiwillige suchen, die bereit sind, ihren Platz aufzugeben; wenn sich nicht genügend Freiwillige finden, kann die Airline Passagiere unfreiwillig von der Beförderung ausschließen. In diesem Fall muss die Airline Ihnen sofort die Wahl zwischen einer vollständigen Erstattung oder Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug anbieten, plus 250 € pauschale Entschädigung für diese Kurzstrecke sowie Mahlzeiten und Erfrischungen während der Wartezeit.

Fristen für die Beantragung von EU261-Entschädigung

Passagiere haben je nach Gerichtsbarkeit unterschiedliche Zeitfenster für die Einreichung von EU261-Ansprüchen:

LandVerjährungsfristHinweise
Italien2 JahreHauptzuständigkeit, da Air Dolomiti italienisch ist
Deutschland3 JahreRelevant bei Störungen an deutschen Flughäfen (München, Frankfurt)
Frankreich5 JahreFür Flüge ab französischen Flughäfen
Niederlande2 JahreNiederländisches Zivilrecht
Spanien5 JahreSpanisches Verjährungsrecht
Vereinigtes Königreich6 JahreBritische Gerichte gewähren umfangreiche Verjährungsfrist
Irland6 JahreIrish Statute of Limitations 1957
Österreich3 JahreÖsterreichisches ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
Belgien1 JahrKürzere belgische luftfahrtspezifische Verjährung

Die dreijährige deutsche Verjährungsfrist ist für Fluggäste, die ab München oder Frankfurt geflogen sind, besonders relevant. Die zweijährige italienische Frist gilt für Ansprüche direkt gegen Air Dolomiti als ausführendes Unternehmen. Reichen Sie Ihren Anspruch so schnell wie möglich ein, um Ihre Beweislage zu sichern.

Was tun, wenn Air Dolomiti Ihren Anspruch ablehnt?

  1. Fordern Sie eine konkrete schriftliche Begründung. „Außergewöhnliche Umstände" müssen präzise benannt werden – eine bloße Behauptung reicht nicht aus. Verlangen Sie von Air Dolomiti, das konkrete Ereignis, den Zeitpunkt und den direkten Kausalzusammenhang mit Ihrer Störung darzulegen.

  2. Beschwerde bei der ENAC (Italien). Reichen Sie Ihre Beschwerde bei enac.gov.it ein. Die ENAC ist befugt, Airlines zu untersuchen, Sanktionen zu verhängen und Passagierstreitigkeiten zu schlichten.

  3. Beschwerde beim LBA (Deutschland), wenn Ihr gestörter Flug von einem deutschen Flughafen (München MUC oder Frankfurt FRA) abgeflogen ist. Das Luftfahrt-Bundesamt bearbeitet EU261-Beschwerden unter lba.de.

  4. Schlichtungsstelle söp nutzen. Als Lufthansa-Tochter ist Air Dolomiti an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) angebunden. Die söp bietet ein kostenfreies außergerichtliches Schlichtungsverfahren an – eine besonders effektive Option für Fluggäste in Deutschland, bevor der Rechtsweg beschritten wird.

  5. Rechtliche Schritte einleiten. Für Ansprüche unter 5.000 € bieten das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen oder das deutsche Amtsgericht einen unkomplizierten Weg. In Italien steht der Giudice di Pace als Anlaufstelle für Verbraucher zur Verfügung.

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7 Expertentipps zur Maximierung Ihres Anspruchs

  1. Prüfen Sie den ausführenden Carrier vor der Einreichung. Viele Air-Dolomiti-Flüge tragen eine Lufthansa-Flugnummer. Ihr Anspruch muss an den ausführenden Carrier gerichtet werden – Air Dolomiti – nicht an den Vermarktungscarrier. Überprüfen Sie Ihre Bordkarte auf den zweistelligen IATA-Code des ausführenden Unternehmens.

  2. Fotografieren Sie die Anzeigetafeln am Flughafen. Die Echtzeit-Abfluginformationen sind primäre Beweismittel für die Verspätungsdauer. Machen Sie Fotos mit Zeitstempel am Abflug- und Ankunftsflughafen.

  3. Reichen Sie Ansprüche für jeden Passagier der Buchung ein. Die EU261-Entschädigung gilt pro Passagier. Wenn Sie mit Partner oder Familie gereist sind, hat jede Person in der Buchung den gleichen Anspruch auf 250 € oder 400 €.

  4. Fordern Sie Betreuungsleistungen separat vom Pauschalbetrag. Das Recht auf Verpflegung und Unterbringung (Artikel 9) ist unabhängig vom Recht auf pauschale Entschädigung (Artikel 7). Wenn Air Dolomiti während einer langen Verspätung keine Essensgutscheine bereitgestellt hat, listen Sie diese Ausgaben einzeln in Ihrem Antrag auf.

  5. Nutzen Sie das Online-Beschwerdeformular der ENAC für eine beschleunigte Bearbeitung. Airlines neigen dazu, Ansprüche schneller zu bearbeiten, wenn eine nationale Aufsichtsbehörde aktiv involviert ist. Die gleichzeitige Einreichung bei der ENAC und direkt bei Air Dolomiti kann den Prozess erheblich beschleunigen.

  6. Kennen Sie die 14-Tage-Regel bei Annullierungen. Wenn Air Dolomiti Ihren Flug mehr als 14 Tage vor Abflug annulliert und Sie rechtzeitig informiert hat, haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf die pauschale Entschädigung – Erstattungs- und Umbuchungsrechte gelten jedoch immer. Innerhalb von 14 Tagen wird die pauschale Entschädigung unabhängig von der Benachrichtigung fällig.

  7. Verwechseln Sie Lufthansas Antwort nicht mit der von Air Dolomiti. Manchmal werden Passagiere an den Lufthansa-Kundenservice weitergeleitet, der möglicherweise sagt: „Air Dolomiti ist ein eigenständiges Unternehmen." Widersprechen Sie – beide Unternehmen haben EU261-Verpflichtungen für durchgeführte oder vermarktete Flüge, und die Lufthansa Group verfügt über einen einheitlichen EU261-Bearbeitungsprozess.

Fazit

Air Dolomiti mag eine mittelgroße Regionalfluggesellschaft sein, aber ihre Pflichten gemäß EU-Verordnung 261/2004 sind identisch mit denen jeder großen europäischen Airline. Verspätungen von drei Stunden oder mehr auf ihren Strecken zwischen italienischen Städten und deutschen Drehkreuzen berechtigen Sie zu 250 € oder 400 € pauschaler Entschädigung – Zahlungen, die über die ENAC, die söp, italienische und deutsche Gerichte und ADR-Verfahren rechtlich durchsetzbar sind.

Ihre Rechte zu kennen ist der erste Schritt. Sie durchzusetzen der zweite. Bewahren Sie Ihre Bordkarten auf, notieren Sie Ihre tatsächliche Ankunftszeit und akzeptieren Sie keine pauschale Ablehnung von Air Dolomiti oder der Lufthansa Group, ohne sie mit einem konkreten Verweis auf EU261 und, falls nötig, einer formellen Beschwerde bei der ENAC, dem LBA oder der söp anzufechten. Ihre Rechte sind klar, die Beträge fest und der rechtliche Rahmen ist auf Ihrer Seite.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich EU261-Entschädigung für einen Lufthansa-codierten Air-Dolomiti-Flug fordern?
Ja. EU261 verpflichtet den ausführenden Carrier – also die Fluggesellschaft, die das Flugzeug tatsächlich geflogen hat. Wenn Ihr Flug eine Lufthansa-Flugnummer (LH) hatte, aber von Air Dolomiti durchgeführt wurde (wie auf Ihrer Bordkarte angegeben), sollte Ihr Anspruch an Air Dolomiti gerichtet werden. Die Lufthansa Group bearbeitet EU261-Ansprüche allerdings über einen zentralisierten Prozess, sodass die Einreichung über das Lufthansa-EU261-Portal in der Praxis oft funktioniert. Überprüfen Sie immer Ihre Bordkarte auf den zweistelligen Code des ausführenden Carriers.
Welche Entschädigung steht mir bei einer 4-stündigen Verspätung auf der Strecke Verona–München zu?
Die Strecke Verona (VRN) – München (MUC) beträgt ca. 295 km und fällt damit in die Entschädigungsstufe unter 1.500 km. Eine Verspätung von 4 Stunden bei der Ankunft (gemessen an der Ankunft am Gate) berechtigt Sie zu 250 € pro Passagier gemäß Artikel 7 der EU-Verordnung 261/2004. Wenn Air Dolomiti während der Wartezeit keine Mahlzeiten oder Erfrischungen bereitgestellt hat, können Sie zusätzlich zur pauschalen Entschädigung die Erstattung angemessener Verpflegungskosten geltend machen.
Mir wurde wegen Überbuchung die Beförderung auf einem Air-Dolomiti-Flug verweigert. Welche Rechte habe ich?
Nichtbeförderung wegen Überbuchung wird von EU261 ausdrücklich abgedeckt. Air Dolomiti muss zunächst Freiwillige suchen, die bereit sind, ihren Platz aufzugeben, und diesen eine vereinbarte Kompensation anbieten. Finden sich nicht genügend Freiwillige und wird Ihnen unfreiwillig die Beförderung verweigert, haben Sie Anspruch auf: (1) die Wahl zwischen vollständiger Erstattung oder Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug; (2) pauschale Entschädigung von 250 € bei Kurzstrecken oder 400 € bei Mittelstrecken; und (3) Verpflegung, Erfrischungen und Hotelunterbringung, falls Sie über Nacht warten müssen.
Air Dolomiti hat meinen Flug 10 Tage vor Abflug annulliert. Habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Ja. Wenn Air Dolomiti Ihren Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert, haben Sie Anspruch auf pauschale EU261-Entschädigung, es sei denn, die Airline bietet Ihnen eine Alternativbeförderung an, die höchstens 2 Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit startet und höchstens 4 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit eintrifft (bei Flügen innerhalb der EU). Wird keine solche Umleitung angeboten oder erfüllt die Alternative diese Schwellenwerte nicht, steht Ihnen die volle Entschädigung (250 € oder 400 € je nach Entfernung) zu.
An welche Aufsichtsbehörde sollte ich mich wenden, wenn Air Dolomiti meinen Anspruch ablehnt?
Als in Italien registrierte Fluggesellschaft unterliegt Air Dolomiti der Zuständigkeit der ENAC (Ente Nazionale per l'Aviazione Civile), der italienischen Zivilluftfahrtbehörde, erreichbar unter enac.gov.it. Wenn Ihr gestörter Flug von Deutschland abgeflogen ist (München MUC oder Frankfurt FRA), können Sie alternativ beim deutschen Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine Beschwerde einreichen. Zusätzlich steht deutschen Fluggästen die Schlichtungsstelle söp als kostenfreie außergerichtliche Option zur Verfügung. Alle genannten Stellen können die Airline untersuchen und zur Einhaltung der EU261 verpflichten.
Muss Air Dolomiti bei wetterbedingten Verspätungen Entschädigung zahlen?
Tatsächlich schwere Wetterbedingungen, die unvorhersehbar waren und Ihre Verspätung direkt verursacht haben, können als außergewöhnlicher Umstand gelten und Air Dolomiti möglicherweise von der pauschalen Entschädigungspflicht befreien. Air Dolomiti muss jedoch nachweisen, dass das Wetter wirklich außergewöhnlich war – nicht bloß unangenehm oder jahreszeitlich üblich – und dass keine zumutbaren Maßnahmen die Auswirkungen hätten verhindern können. Mäßiger Nebel, leichter Schneefall oder beherrschbare Seitenwinde qualifizieren sich in der Regel nicht. Wenn die Airline Wetter als Grund anführt, fordern Sie die konkreten meteorologischen Belege an und gleichen Sie diese mit offiziellen Quellen ab.

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