Bei einer Flugstreichung stehen Ihnen drei unmittelbare Rechte zu, die unabhängig von der Ursache gelten — selbst wenn die Streichung durch außergewöhnliche Umstände wie schweres Unwetter verursacht wurde.
Recht 1: Erstattung oder Umbuchung (Artikel 8)
Sie haben die Wahl zwischen den folgenden Optionen — die Airline darf nicht für Sie entscheiden:
Option A — Vollständige Erstattung
- Komplette Rückerstattung des Ticketpreises innerhalb von 7 Tagen
- Einschließlich aller Steuern, Gebühren und Zuschläge
- Befanden Sie sich mitten in einer Reise (z. B. bei einer Anschlussverbindung), erhalten Sie zusätzlich einen kostenlosen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort
- Muss bar oder per Überweisung ausgezahlt werden — nicht als Gutschein (es sei denn, Sie stimmen zu)
Option B — Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug
- Zum Endziel unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen
- Ohne Aufpreis — auch wenn der Ersatzflug einer teureren Buchungsklasse entspricht
- Ist der nächstverfügbare Flug bei einer anderen Airline, muss Ihre ursprüngliche Airline diesen buchen und bezahlen
Option C — Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt
- Reise zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl
- Vorbehaltlich Verfügbarkeit
- Sinnvoll, wenn der Reisezweck entfallen ist (z. B. abgesagte Veranstaltung)
Wichtiger Hinweis: Airlines drängen häufig die Umbuchung als einzige Option auf und erwähnen das Erstattungsrecht nicht. Wenn Sie eine Erstattung wünschen, fordern Sie diese ausdrücklich schriftlich. Gemäß EU261 liegt die Entscheidung bei Ihnen, nicht bei der Airline.
Recht 2: Betreuung und Unterstützung (Artikel 9)
Während Sie auf Ihren Ersatzflug warten (oder die Erstattung bearbeitet wird), muss die Airline Folgendes bereitstellen:
| Leistung | Details |
|---|
| Mahlzeiten und Getränke | Angemessen und verhältnismäßig zur Wartezeit |
| Hotelunterbringung | Wenn eine Übernachtung erforderlich ist |
| Transport | Zum und vom Hotel |
| Kommunikation | Zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe |
Diese Rechte gelten sofort ab der Streichung — es gibt keine Mindestwartezeit. Bietet die Airline von sich aus keine Betreuungsleistungen an, fordern Sie diese am Schalter ein und bewahren Sie alle Belege für selbst bezahlte Ausgaben auf. Sie können diese Kosten separat zurückfordern.
Recht 3: Regeln bei Höher-/Herabstufung (Artikel 10)
Wenn die Airline Sie auf einen anderen Flug umbucht:
| Situation | Ihr Recht |
|---|
| Umbuchung in höhere Klasse (z. B. Economy → Business) | Airline darf Ihnen keinen Aufpreis berechnen |
| Umbuchung in niedrigere Klasse (z. B. Business → Economy) | Airline muss 30 % (unter 1.500 km), 50 % (1.500–3.500 km) oder 75 % (über 3.500 km) des Ticketpreises erstatten |
Diese Erstattung bei Herabstufung erfolgt zusätzlich zur Entschädigung von €250–€600 und ist davon unabhängig.