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Airlines·16. März 2026

Corsairfly Flugentschädigung: Vollständiger EU261-Leitfaden

Avioza Team11 Min.
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Corsairfly Flugentschädigung: Vollständiger EU261-Leitfaden

Wichtige Erkenntnisse

  • Corsairfly-Passagiere können bei Verspätungen über 3 Stunden bis zu 600 € gemäß EU-Verordnung 261/2004 einfordern
  • Als französische Fluggesellschaft mit Abflug von Paris Orly gilt die EU261-Verordnung für jeden Corsairfly-Abflug von einem EU-Flughafen
  • Strecken nach Martinique, Guadeloupe, La Réunion und Französisch-Polynesien fallen regelmäßig in die Höchstkategorie von 600 €
  • Die französische DGAC ist die nationale Durchsetzungsbehörde für EU261-Beschwerden gegen Corsairfly; bei Abflügen aus Deutschland helfen LBA und söp
  • Technische Defekte und Wartungsprobleme sind keine außergewöhnlichen Umstände — Corsairfly muss dafür Entschädigung zahlen
  • Das französische Zivilrecht gewährt Passagieren 5 Jahre ab dem Störungsdatum für die Einreichung eines Entschädigungsanspruchs
  • Corsairfly muss bei qualifizierenden Verspätungen Mahlzeiten, Hotelunterbringung und Transport kostenlos bereitstellen
  • Familien und Gruppen erhalten den vollen Pro-Person-Betrag — vier Passagiere auf einer 600-€-Strecke erhalten zusammen 2.400 €

Corsairfly Flugentschädigung: Vollständiger EU261-Leitfaden

Corsairfly gehört zu den markantesten Freizeitfluggesellschaften Frankreichs und verbindet den Flughafen Paris Orly (ORY) mit den französischen Überseegebieten in der Karibik, im Indischen Ozean und im Pazifik — Ziele, die mit anderen Fluggesellschaften oft nur schwer erreichbar sind. Für Millionen französischer Passagiere, die nach Martinique, Guadeloupe, La Réunion, Mayotte und Französisch-Polynesien reisen, ist Corsairfly eine unverzichtbare Flugverbindung. Darüber hinaus betreibt die Airline ein saisonales Charterprogramm mit Urlaubszielen rund um das Mittelmeer, die Kanarischen Inseln und weitere Destinationen.

Wurde Ihr Corsairfly-Flug um mehr als 3 Stunden verspätet, ohne ausreichende Vorankündigung annulliert oder wurde Ihnen die Beförderung verweigert, haben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € gemäß der EU-Verordnung 261/2004. Dieser Leitfaden behandelt alle Aspekte einer erfolgreichen Forderung gegen Corsairfly — von der Berechnung Ihres Entschädigungsanspruchs über die Beweissicherung bis hin zur Eskalation einer abgelehnten Forderung über die französische DGAC oder die Gerichte.

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Ihre Rechte gemäß EU-Verordnung 261/2004

Die EU-Verordnung 261/2004 bildet seit Februar 2005 das Fundament des Fluggastschutzes in der Europäischen Union. Sie gilt für alle Flüge, die von EU-Flughäfen abgehen, sowie für alle Flüge von EU-registrierten Fluggesellschaften mit Ankunft an EU-Flughäfen. Da Corsairfly eine französische Fluggesellschaft ist und die überwiegende Mehrheit ihrer Flüge von Paris Orly (ORY) — einem EU-Flughafen — startet, unterliegen im Wesentlichen alle Corsairfly-Flüge dieser Verordnung.

Die Verordnung unterscheidet drei Kategorien geschützter Störungen:

Flugverspätungen: Ihr Corsairfly-Flug muss am Endziel 3 oder mehr Stunden später als zur planmäßigen Ankunftszeit eintreffen. Die Verspätung wird ab dem Moment gemessen, in dem die Flugzeugtüren am Zielort geöffnet werden — nicht beim Aufsetzen auf der Landebahn. Wenn Ihr Flug 4 Stunden verspätet abflog, aber in der Luft Zeit aufholte und innerhalb von 3 Stunden nach dem Flugplan eintraf, besteht möglicherweise kein Anspruch. Umgekehrt qualifiziert sich ein Flug, der nur leicht verspätet startete, aber durch Stau im Luftraum mit über 3 Stunden Verspätung ankam.

Flugannullierungen: Corsairfly muss Sie mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug über eine Annullierung informieren, damit die Annullierungsbefreiung greift. Annullierungen, die mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung mitgeteilt werden, lösen den vollen Entschädigungsanspruch aus, es sei denn, Corsairfly kann außergewöhnliche Umstände nachweisen und hat eine Umbuchung angeboten, die die Beeinträchtigung minimierte.

Nichtbeförderung: Verweigert Corsairfly Ihnen trotz gültiger Buchung und rechtzeitigen Check-ins die Beförderung — meist aufgrund von Überbuchung —, haben Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung sowie die Wahl zwischen einer vollständigen Erstattung und einer Umbuchung.

Entschädigungshöhen gemäß EU261

Die Verordnung sieht feste Entschädigungsbeträge pro Passagier vor, die sich nach der Großkreisentfernung (Luftlinie) zwischen Abflug- und Zielflughafen richten:

FlugentfernungEntschädigung pro Passagier
Bis 1.500 km250 €
1.500 km bis 3.500 km (innerhalb der EU)400 €
1.500 km bis 3.500 km (außerhalb der EU)400 €
Über 3.500 km600 €

Auf den typischen Corsairfly-Strecken von Paris Orly zu den französischen Überseegebieten bedeuten die Entfernungen, dass die meisten Passagiere in die Höchstkategorie von 600 € fallen:

Corsairfly-StreckeEntfernungEntschädigungskategorie
Paris Orly → Martinique (FDF)~7.100 km600 €
Paris Orly → Guadeloupe (PTP)~6.800 km600 €
Paris Orly → La Réunion (RUN)~9.300 km600 €
Paris Orly → Französisch-Polynesien (PPT)~15.700 km600 €
Paris Orly → Mayotte (DZA)~8.400 km600 €
Paris Orly → Teneriffa (TFS)~2.900 km400 €

Da Corsairfly vorwiegend Langstrecken zu den Überseegebieten bedient, hat die große Mehrheit der betroffenen Passagiere Anspruch auf die Höchstentschädigung von 600 € pro Person. Für eine vierköpfige Familie ergibt sich daraus ein Gesamtanspruch von 2.400 €.

So fordern Sie Ihre Corsairfly-Entschädigung ein: 3 Schritte

Schritt 1 — Beweise sichern. Direkt nach einer Störung fotografieren Sie die Abflugtafeln mit der angezeigten Verspätung. Erstellen Sie Screenshots aller SMS- oder E-Mail-Benachrichtigungen von Corsairfly zur Verspätung oder Annullierung. Bewahren Sie Ihre Bordkarte, Buchungsbestätigung sowie sämtliche Belege für entstandene Ausgaben (Mahlzeiten, Hotels, Taxis) auf. Je umfassender Ihre Dokumentation ist, desto schwieriger wird es für Corsairfly, Ihren Anspruch anzufechten.

Schritt 2 — Anspruch bei Corsairfly einreichen. Kontaktieren Sie den Kundenservice von Corsairfly über die offizielle Website oder schriftlich per Post. Ihr Forderungsschreiben sollte Ihren vollständigen Namen, die Buchungsreferenz, die Flugnummer, die planmäßigen und tatsächlichen Abflug- und Ankunftszeiten sowie den geforderten Entschädigungsbetrag gemäß EU-Verordnung 261/2004 enthalten. Formulieren Sie klar und präzise. Gewähren Sie Corsairfly mindestens 6 Wochen Antwortfrist, bevor Sie den Fall eskalieren.

Schritt 3 — Bei Ablehnung oder Nichtreaktion eskalieren. Lehnt Corsairfly Ihren Anspruch ab oder antwortet nicht innerhalb von 6 Wochen, stehen Ihnen zwei wesentliche Eskalationswege offen. Erstens können Sie eine formelle Beschwerde bei der französischen DGAC über deren Fluggastrechte-Portal einreichen. Zweitens können Sie einen spezialisierten Entschädigungsdienst nutzen — Avioza übernimmt sämtliche Eskalationsschritte auf No-Win-No-Fee-Basis, einschließlich DGAC-Beschwerden, Verfahren beim französischen Médiateur du Tourisme und gerichtlicher Durchsetzung bei Bedarf. Bei Abflügen aus Deutschland können Sie sich zudem an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder die söp — Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr — wenden, die eine kostenlose Schlichtung anbietet.

Über Corsairfly

Corsairfly (IATA: SS, ICAO: CRL) wurde 1981 als Corse Air International gegründet, bevor die Airline zu Corsair International und später zu Corsairfly umbenannt wurde. Die Fluggesellschaft hat ihren Hauptsitz am Flughafen Paris Orly, ihrem primären Drehkreuz, und betreibt eine Flotte mit Boeing 747-400 und Boeing 757-200. Das Streckennetz von Corsairfly ist auf die französischen Überseegebiete ausgerichtet — die DOM-TOM-Destinationen, die starke persönliche, kulturelle und familiäre Bindungen zum französischen Mutterland haben — und macht Corsairfly damit zu einer der sozial bedeutsamsten Fluggesellschaften im französischen Luftverkehrsmarkt.

Die Airline hat eine komplexe Eigentümergeschichte mit Phasen als unabhängiger Carrier und Phasen unter der Führung der TUI Group und anderer Reisekonzerne. Corsairfly ist für ihre Expertise in der Karibik und im Indischen Ozean bekannt, und auf Schlüsselstrecken wie Paris–La Réunion steht sie in direktem Wettbewerb mit Air France, oft zu deutlich günstigeren Tarifen. Die Fluggesellschaft wird von der französischen DGAC reguliert und unterliegt sämtlichen EU-Verbraucherschutzverordnungen für den Luftverkehr.

Recht auf Betreuungsleistungen bei Störungen

Die EU-Verordnung 261/2004 verpflichtet Corsairfly, bei erheblichen Flugverspätungen praktische Betreuung und Unterstützung zu leisten — unabhängig von der Ursache. Diese Pflichten bestehen zusätzlich zur finanziellen Entschädigung:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen: Gutscheine oder direkte Bereitstellung von Speisen und Getränken, die der Wartezeit angemessen sind — ab 2 Stunden für Kurzstreckenflüge, ab 3 Stunden für Mittelstreckenflüge und ab 4 Stunden für Langstreckenflüge
  • Kommunikation: Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxe, um Familie zu kontaktieren oder alternative Arrangements zu treffen
  • Hotelunterbringung: Wenn eine Übernachtung erforderlich wird, weil sich der Corsairfly-Abflug durch die Verspätung auf den nächsten Tag verschiebt
  • Transport: Kostenloser Transfer zwischen Flughafen und Hotel und zurück
  • Recht auf Reiserücktritt: Überschreitet die Verspätung bei Corsairfly 5 Stunden, können Sie die Reise vollständig abbrechen und erhalten eine vollständige Erstattung des ungenutzten Ticketanteils sowie einen Rückflug zu Ihrem ursprünglichen Abflugsort, falls Sie sich mitten in einer Reise befinden

Corsairfly ist verpflichtet, diese Betreuungsleistungen proaktiv anzubieten. Versäumt die Airline dies, können Sie die Erstattung angemessener Eigenausgaben einfordern — bewahren Sie alle Belege auf.

Drei reale Störungsszenarien auf Corsairfly-Strecken

Paris Orly → La Réunion (RUN): Diese Flaggschiff-Strecke von Corsairfly befördert jährlich Hunderttausende Passagiere, von denen viele familiäre Bindungen zur Insel haben. Ein technischer Defekt, der das Flugzeug über Nacht in Orly am Boden hält, berechtigt jeden Passagier zu 600 € Entschädigung (9.300-km-Strecke), Hotelunterbringung, Mahlzeiten und Transport. Der von Corsairfly als Begründung angeführte Hydrauliksystemfehler würde nicht als außergewöhnlicher Umstand gelten.

Paris Orly → Martinique (FDF): Die Karibik-Strecken von Corsairfly gehören zu den störungsanfälligsten im Netz der französischen Überseegebiete, bedingt durch die großen Entfernungen und die betriebliche Komplexität der Wartung von Großraumflugzeugen. Jede Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden auf dieser 7.100-km-Strecke berechtigt die Passagiere zu 600 €. Hat Corsairfly in der Nebensaison Flüge mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung zusammengelegt, greift die Annullierungsentschädigung von 600 € pro Passagier.

Paris Orly → Teneriffa (TFS): Auf den Charterstrecken von Corsairfly zu den Kanarischen Inseln fällt die 2.900-km-Entfernung in die 400-€-Entschädigungskategorie. Überbuchungen in der sommerlichen Hochsaison sind auf diesen Strecken ein häufiges Problem, und Ansprüche wegen Nichtbeförderung sind regelmäßig berechtigt.

Verjährungsfristen nach Ländern

Verschiedene EU-Mitgliedstaaten wenden unterschiedliche nationale Verjährungsfristen auf EU261-Ansprüche an:

LandVerjährungsfristHinweise
Frankreich5 JahreFranzösisches Zivilrecht — gilt für Ansprüche gegen französische Fluggesellschaften
Deutschland3 JahreDeutsche gesetzliche Verjährungsfrist
Vereinigtes Königreich6 JahreGilt für Flüge mit Abflug von britischen Flughäfen
Niederlande3 JahreNiederländisches Zivilrecht
Belgien1 JahrKurze Frist — handeln Sie rasch
Spanien5 JahreNach der Reform von 2020
Italien2 JahreItalienisches Luftverkehrsrecht
Polen6 JahrePolnisches Zivilrecht — großzügigste Frist in der EU

Für Corsairfly-Ansprüche gilt in der Regel die 5-jährige französische Verjährungsfrist, da die meisten Flüge von Paris Orly abgehen. Für Passagiere mit Abflug aus Deutschland gilt die 3-jährige deutsche Verjährungsfrist.

Was tun, wenn Corsairfly Ihren Anspruch ablehnt?

Corsairfly wickelt, wie die meisten Fluggesellschaften, die erste Bearbeitung von Ansprüchen so ab, dass ein erheblicher Anteil berechtigter Forderungen abgelehnt wird — sei es unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände, durch Anzweiflung der Verspätungsdauer oder schlicht durch Ignorieren der Korrespondenz. Wird Ihr Anspruch abgelehnt, haben Sie folgende Möglichkeiten:

DGAC-Beschwerde: Die Direction Générale de l'Aviation Civile ist die zuständige nationale Durchsetzungsbehörde Frankreichs. Reichen Sie Ihre Beschwerde online unter droitsdespassagers.aviation-civile.gouv.fr ein. Die DGAC untersucht Beschwerden, kontaktiert Corsairfly formell und kann die Zahlung anordnen. Dieser Weg ist kostenlos und wirksam, kann aber mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Médiateur du Tourisme et du Voyage: Der französische Schlichtungsstelle für Tourismus und Reisen bearbeitet Streitigkeiten zwischen Passagieren und Fluggesellschaften. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und in der Regel schneller als ein Gerichtsverfahren.

Französische Zivilgerichte: Für eindeutige EU261-Ansprüche sind die französischen Tribunaux Judiciaires zuständig. Für Forderungen unter 5.000 € gelten vereinfachte Verfahren.

LBA und söp (Deutschland): Ist Ihr Corsairfly-Flug von einem deutschen Flughafen abgegangen, können Sie sich an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) wenden. Zusätzlich bietet die söp — Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr — eine kostenlose außergerichtliche Schlichtung an und entscheidet bei eindeutigen EU261-Fällen häufig zugunsten der Passagiere.

Spezialisierter Entschädigungsdienst: Avioza übernimmt den gesamten Prozess auf No-Win-No-Fee-Basis — vom ersten Schreiben über DGAC-Beschwerden und söp-Schlichtung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung bei Bedarf.

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7 Tipps zur Maximierung Ihrer Corsairfly-Entschädigung

  1. Verspätung sofort dokumentieren: Fotografieren Sie die Abflugtafel mit der angezeigten Verspätung, sobald Sie diese sehen. Dies ist Ihr stärkstes Beweismittel.
  2. Alle Belege aufbewahren: Jede Mahlzeit, jedes Getränk, jedes Hotel und jede Taxifahrt, die Sie während der Verspätung bezahlen, kann erstattet werden — aber nur mit Beleg.
  3. Keinen Gutschein unter Druck akzeptieren: Fluggesellschaften bieten am Flughafen im Chaos einer Verspätung manchmal Gutscheine an. Sie sind nicht verpflichtet, diese anzunehmen. Barzahlung ist Ihr Recht.
  4. Den genannten Grund notieren: Achten Sie darauf, was Corsairfly-Mitarbeiter als Verspätungsursache angeben. „Technisches Problem" ist nahezu nie ein außergewöhnlicher Umstand — wenn Ihnen dies mitgeteilt wird, ist Ihr Anspruch sehr stark.
  5. Für jeden Passagier in Ihrer Gruppe fordern: Die EU261-Entschädigung gilt pro Person. Stellen Sie sicher, dass jedes Mitglied Ihrer Reisegruppe einen Anspruch geltend macht — oder lassen Sie Avioza im Namen der gesamten Gruppe einreichen.
  6. Ankunftszeit prüfen, nicht Abflugzeit: Eine 4-stündige Abflugverspätung, die sich bis zur Ankunft auf 2,5 Stunden reduziert, qualifiziert sich nicht. Eine 2-stündige Abflugverspätung, die sich auf 3,5 Stunden bei Ankunft verschlechtert, hingegen schon.
  7. Innerhalb der Verjährungsfrist handeln: Frankreichs 5-Jahres-Fenster ist großzügig, aber Beweise verblassen. Reichen Sie Ihren Anspruch lieber früher als später ein.

Fazit

Das Langstreckennetz von Corsairfly, das Paris Orly mit den französischen Überseegebieten verbindet, bedeutet, dass betroffene Passagiere nahezu immer in der Höchstkategorie von 600 € Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004 liegen. Die Charterflüge der Airline zu Mittelmeer- und Atlantikzielen begründen jede Saison zusätzliche Ansprüche für Tausende von Passagieren. Ob Ihr Corsairfly-Flug durch einen technischen Defekt verspätet, wegen Zusammenlegung annulliert oder Ihnen die Beförderung auf einem überbuchten Abflug verweigert wurde — Ihre Rechte gemäß EU261 sind eindeutig, durchsetzbar und es lohnt sich, sie geltend zu machen.

Frankreichs Rechtsrahmen — mit der DGAC als Durchsetzungsbehörde und einer 5-jährigen Verjährungsfrist — gibt Corsairfly-Passagieren starke rechtliche Instrumente zur Durchsetzung ihrer Entschädigung. In Deutschland unterstützen das LBA und die söp Passagiere zusätzlich bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wenn Corsairfly Ihren Anspruch ablehnt, ist diese Ablehnung selten das Ende des Weges. Die Eskalation über die DGAC, das LBA, die söp oder die Gerichte führt in einem erheblichen Anteil der Fälle zur Aufhebung der ursprünglichen Ablehnung durch die Airline, insbesondere wenn technische Defekte als Ursache angeführt wurden.

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Häufig gestellte Fragen

Gilt die EU-Verordnung 261/2004 für Corsairfly-Flüge in die französischen Überseegebiete?
Ja, die EU-Verordnung 261/2004 gilt für Corsairfly-Flüge, die vom französischen Festland und anderen EU-Flughäfen abgehen — unabhängig davon, ob das Ziel ein Überseegebiet wie Martinique (FDF), Guadeloupe (PTP), La Réunion (RUN) oder Französisch-Polynesien (PPT) ist. Da Corsairfly eine in der EU registrierte französische Fluggesellschaft ist und ihre Flüge zu den Überseegebieten von Paris Orly (ORY), einem EU-Flughafen, starten, gilt die Verordnung in vollem Umfang. Passagiere auf diesen Strecken haben Anspruch auf bis zu 600 € pro Person bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden, Annullierungen mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung und Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung.
Wie viel Entschädigung kann ich von Corsairfly einfordern?
Gemäß EU-Verordnung 261/2004 muss Corsairfly feste Beträge zahlen, die sich nach der Großkreisentfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen richten. Für Flüge bis 1.500 km stehen Ihnen 250 € pro Passagier zu. Für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km beträgt die Entschädigung 400 €. Für Flüge über 3.500 km — was praktisch alle Corsairfly-Strecken nach La Réunion, Martinique, Guadeloupe und Französisch-Polynesien umfasst — beträgt die Höchstentschädigung 600 € pro Passagier. Diese Beträge werden nicht gekürzt, wenn Corsairfly einen Ersatzflug anbietet, es sei denn, die Alternative bringt Sie auf Kurzstrecken innerhalb von 2 Stunden oder auf Langstrecken innerhalb von 4 Stunden nach der ursprünglichen planmäßigen Ankunft ans Ziel.
Was sind außergewöhnliche Umstände bei Corsairfly?
Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die tatsächlich außerhalb der Kontrolle von Corsairfly liegen und auch bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Anerkannte Beispiele sind echtes Extremwetter, das den Flugbetrieb unsicher macht, Fluglotsenstreiks, politische Instabilität oder Sicherheitsbedrohungen am Zielort, Vogelschläge mit verborgenem Triebwerksschaden und Flughafenschließungen aufgrund von Sicherheitsvorfällen. Routinemäßige technische Defekte, Wartungsprobleme, Planungsfehler bei der Besatzung, verspätet eintreffende Flugzeuge und Krankheitsfälle beim Personal werden von französischen und europäischen Gerichten konsequent NICHT als außergewöhnliche Umstände anerkannt. Hat Corsairfly einen technischen Grund für Ihre Verspätung angeführt und Ihren Anspruch abgelehnt, wird diese Ablehnung mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgehoben.
Wie reiche ich eine Beschwerde bei der französischen DGAC gegen Corsairfly ein?
Wenn Corsairfly Ihren Entschädigungsanspruch ablehnt oder nicht innerhalb von 6 Wochen reagiert, können Sie eine Beschwerde bei der DGAC (Direction Générale de l'Aviation Civile) einreichen, die als nationale Durchsetzungsbehörde Frankreichs für EU261 zuständig ist. Die Beschwerde kann online über das Fluggastrechte-Portal der DGAC unter droitsdespassagers.aviation-civile.gouv.fr eingereicht werden. Sie benötigen Ihre Buchungsreferenz, Flugdetails, eine Beschreibung der Störung und eine Kopie des Ablehnungsschreibens von Corsairfly. Die DGAC untersucht Beschwerden, kann Corsairfly zur Zahlung verpflichten und verfügt über Durchsetzungsbefugnisse zur Sanktionierung nicht konformer Fluggesellschaften. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 4 Monate. Bei Abflügen aus Deutschland steht Ihnen alternativ das LBA sowie die söp als kostenlose Schlichtungsstelle zur Verfügung.
Welche Verjährungsfrist gilt für die Corsairfly-Entschädigung?
Nach französischem Zivilrecht beträgt die reguläre Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche — einschließlich EU261-Entschädigung — 5 Jahre ab dem Datum der Störung. Dies ist eine der großzügigeren Verjährungsfristen in der EU. Allerdings wird die Beweiserhebung mit zunehmender Zeit schwieriger, und die Flugdaten von Corsairfly sind Jahre später möglicherweise schwerer zugänglich. Wir empfehlen, Ihren Anspruch so bald wie möglich nach der Störung einzureichen. Wenn Sie Ihren Anspruch aus einem anderen EU-Land geltend machen, können kürzere lokale Verjährungsfristen gelten — in Deutschland beträgt die Frist 3 Jahre, im Vereinigten Königreich (für Flüge ab britischen Flughäfen) 6 Jahre.
Muss Corsairfly auch bei Charterflügen Entschädigung zahlen?
Ja. Die EU-Verordnung 261/2004 gilt gleichermaßen für Charterflüge und Linienflüge. Die Tatsache, dass Sie über einen Reiseveranstalter oder als Teil einer Pauschalreise gebucht haben, mindert oder beseitigt Ihren Anspruch auf EU261-Entschädigung nicht. Corsairfly als durchführende Fluggesellschaft trägt die Verantwortung für die Entschädigung, unabhängig davon, wie Sie Ihr Ticket erworben haben. Vielen Passagieren auf Charterreisen ist dieses Recht nicht bekannt, weshalb die Akzeptanzquote bei Corsairfly-Charteransprüchen niedriger ausfällt als bei Linienflügen — der Rechtsanspruch ist jedoch identisch.
Kann Corsairfly Gutscheine statt Barentschädigung anbieten?
Corsairfly kann Ihnen Reisegutscheine als Abfindung anbieten, doch Sie sind nicht verpflichtet, diese anzunehmen. Gemäß EU-Verordnung 261/2004 haben Sie das Recht, eine Barzahlung (Banküberweisung oder gleichwertig) zu verlangen. Die Annahme eines Gutscheins ist freiwillig und sollte nur erfolgen, wenn der Gutscheinwert Ihren gesetzlichen Anspruch erreicht oder übersteigt und die Bedingungen tatsächlich vorteilhaft sind. Bedenken Sie: Wenn Sie einen Gutschein akzeptieren und Corsairfly anschließend den Betrieb einstellt oder der Gutschein ungenutzt verfällt, haben Sie möglicherweise keine weitere Handhabe. Barauszahlungen bieten Sicherheit — wir empfehlen Passagieren stets, eine finanzielle Entschädigung zu verlangen.
Welche Betreuungsleistungen schuldet mir Corsairfly bei einer langen Verspätung?
Die EU-Verordnung 261/2004 verpflichtet Corsairfly, Betreuung und Unterstützung bereitzustellen, die der Wartezeit angemessen sind. Bei Verspätungen von 2 oder mehr Stunden auf Kurzstreckenflügen (bis 1.500 km) und bei Verspätungen von 3 oder mehr Stunden auf Mittel- und Langstrecken muss Corsairfly kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen, Zugang zu zwei Telefonaten oder E-Mails sowie — falls eine Übernachtung erforderlich wird — Hotelunterbringung und Transport zwischen Hotel und Flughafen bereitstellen. Diese Rechte gelten auch dann, wenn außergewöhnliche Umstände die Ursache der Störung sind. Corsairfly darf die Betreuungsleistungen nicht davon abhängig machen, dass Sie eine Verzichtserklärung unterzeichnen oder auf Ihre Entschädigungsrechte verzichten.

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