Neos Air Flugverspätung & Annullierung – Entschädigung nach EU 261/2004
Neos Air ist Italiens führende Ferien- und Charterfluggesellschaft und bringt italienische Urlauber zu sonnenverwöhnten Zielen auf den Kanarischen Inseln, in Nordafrika, Ostafrika, im Indischen Ozean, in der Karibik und in Südostasien. Von den Hauptdrehkreuzen Mailand Malpensa (MXP) und Rom Fiumicino (FCO) sowie saisonalen Basen in Norditalien aus befördert Neos jährlich Millionen Passagiere sowohl im Charter- als auch im Linienverkehr.
Was vielen Neos-Passagieren nicht bewusst ist: Charterflüge unterliegen exakt denselben EU-Fluggastrechten wie Linienflüge. Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle kommerziellen Flüge, die von in der EU registrierten Fluggesellschaften durchgeführt werden – und Neos ist als italienische Airline in vollem Umfang an diese Bestimmungen gebunden. Ob Sie nach Sharm el-Sheikh in Ägypten, Mombasa in Kenia, Sansibar in Tansania, Punta Cana in der Dominikanischen Republik oder Malé auf den Malediven reisen: Wenn Ihr Neos-Flug mehr als 3 Stunden verspätet ankommt, ohne ausreichende Vorankündigung annulliert wird oder Ihnen die Beförderung verweigert wird, steht Ihnen möglicherweise eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 € in bar zu.
Dieser Leitfaden vermittelt Ihnen alles, was Sie für eine erfolgreiche EU-261-Entschädigungsforderung gegen Neos Air benötigen – die Anspruchsvoraussetzungen, Entschädigungshöhen, den schrittweisen Antragsprozess und das richtige Vorgehen, wenn Neos Ihren Anspruch ablehnt.
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