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Airlines·16. März 2026

Neos Air Flugverspätung & Annullierung – Entschädigung nach EU 261/2004

Avioza Team12 Min.
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Neos Air Flugverspätung & Annullierung – Entschädigung nach EU 261/2004

Wichtige Erkenntnisse

  • Neos Air ist eine EU-Fluggesellschaft, die der EU-Verordnung 261/2004 auf allen Charter- und Linienflügen unterliegt – Charterbuchungen haben exakt dieselben Fluggastrechte wie Linienflüge.
  • Die beliebten Langstreckenrouten von Neos nach Ostafrika, auf die Malediven, in die Dominikanische Republik, nach Kuba und nach Südostasien überschreiten alle 3.500 km, sodass Passagiere bei Verspätungen ab 4 Stunden Anspruch auf die maximale Entschädigung von 600 € haben.
  • Betriebliche Probleme wie kurzfristige Besatzungswechsel und Annullierungen wegen geringer Auslastung liegen im Einflussbereich der Fluggesellschaft und stellen keine außergewöhnlichen Umstände im Sinne der EU-Verordnung 261/2004 dar.
  • Pauschalreisende behalten ihre vollen EU-261-Rechte gegenüber Neos als ausführender Fluggesellschaft – vollkommen unabhängig von etwaigen Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter nach der Pauschalreiserichtlinie.
  • In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre; in Italien als Sitzland von Neos sogar nur 2 Jahre. Neos-Passagiere sollten Ansprüche daher zeitnah nach jeder Flugstörung geltend machen.
  • Jeder Passagier eines gestörten Neos-Fluges hat einen eigenständigen Entschädigungsanspruch – Gruppen und Familien sollten Einzelanträge stellen, um die Gesamterstattung bei Langstreckenverspätungen zu maximieren.

Neos Air Flugverspätung & Annullierung – Entschädigung nach EU 261/2004

Neos Air ist Italiens führende Ferien- und Charterfluggesellschaft und bringt italienische Urlauber zu sonnenverwöhnten Zielen auf den Kanarischen Inseln, in Nordafrika, Ostafrika, im Indischen Ozean, in der Karibik und in Südostasien. Von den Hauptdrehkreuzen Mailand Malpensa (MXP) und Rom Fiumicino (FCO) sowie saisonalen Basen in Norditalien aus befördert Neos jährlich Millionen Passagiere sowohl im Charter- als auch im Linienverkehr.

Was vielen Neos-Passagieren nicht bewusst ist: Charterflüge unterliegen exakt denselben EU-Fluggastrechten wie Linienflüge. Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle kommerziellen Flüge, die von in der EU registrierten Fluggesellschaften durchgeführt werden – und Neos ist als italienische Airline in vollem Umfang an diese Bestimmungen gebunden. Ob Sie nach Sharm el-Sheikh in Ägypten, Mombasa in Kenia, Sansibar in Tansania, Punta Cana in der Dominikanischen Republik oder Malé auf den Malediven reisen: Wenn Ihr Neos-Flug mehr als 3 Stunden verspätet ankommt, ohne ausreichende Vorankündigung annulliert wird oder Ihnen die Beförderung verweigert wird, steht Ihnen möglicherweise eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 € in bar zu.

Dieser Leitfaden vermittelt Ihnen alles, was Sie für eine erfolgreiche EU-261-Entschädigungsforderung gegen Neos Air benötigen – die Anspruchsvoraussetzungen, Entschädigungshöhen, den schrittweisen Antragsprozess und das richtige Vorgehen, wenn Neos Ihren Anspruch ablehnt.

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Die EU-Verordnung 261/2004 im Überblick

Die EU-Verordnung 261/2004 ist die europäische Fluggastrechteverordnung, die bei erheblichen Flugstörungen eine verbindliche Entschädigung vorsieht. Sie umfasst drei auslösende Ereignisse: Verspätungen von drei oder mehr Stunden am Zielort, Annullierungen mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung sowie Nichtbeförderung (ob wegen Überbuchung oder aus anderen betrieblichen Gründen). Die Entschädigung ist pauschal und richtet sich nach der Flugentfernung – nicht nach dem Ticketpreis.

FlugentfernungVerspätungsschwelleEntschädigung
Bis 1.500 km3+ Stunden Verspätung250 €
1.500–3.500 km (oder innerhalb der EU über 1.500 km)3+ Stunden Verspätung400 €
Über 3.500 km4+ Stunden Verspätung600 €

Entscheidend ist die tatsächliche Ankunftszeit am Zielflugsteig, nicht der Zeitpunkt der Landung auf der Landebahn. Diese Unterscheidung ist besonders bei Langstreckenflügen von Neos relevant: Wenn ein Flugzeug mit 3 Stunden und 55 Minuten Verspätung landet und anschließend 10 Minuten zum Gate rollt, kann die tatsächliche Ankunft die 4-Stunden-Schwelle für die 600-€-Stufe überschreiten.

Fluggesellschaften entgehen der Entschädigungspflicht nur dann, wenn eine Störung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde – Ereignisse, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen und die sie mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten verhindern können. Echte außergewöhnliche Umstände sind schwere Unwetter, Vulkanasche und Fluglotsenstreiks. Mangelhafte Wartungsplanung, verspätete Zubringerflugzeuge ohne nähere Erklärung und Fehler bei der Besatzungsplanung fallen nicht darunter.

Wann gilt die EU-Verordnung 261/2004 für Neos Air?

Als EU-Fluggesellschaft unterliegt Neos Air der Verordnung 261/2004 bei:

  • Allen Neos-Flügen ab italienischen Flughäfen (Mailand MXP, Rom FCO, Bergamo BGY, Venedig VCE, Verona VRN, Bologna BLQ, Turin TRN, Catania CTA usw.) zu jedem Ziel weltweit
  • Allen Neos-Flügen mit Ankunft in Italien aus Drittstaaten – einschließlich der Rückflüge von Charterreisen aus Kenia, Tansania, der Dominikanischen Republik, Kuba, den Malediven und Thailand

Neos-Strecken und zugehörige Entschädigungsstufen:

  • Kanarische Inseln (Mailand/Rom → Teneriffa TFN, Gran Canaria LPA, Lanzarote ACE, Fuerteventura FUE): ~3.000–3.500 km → 400 €
  • Nordafrika (Mailand/Rom → Sharm el-Sheikh SSH, Hurghada HRG, Marrakesch RAK, Tunis TUN): ~1.500–3.000 km → 400 €
  • Ostafrika (Mailand/Rom → Mombasa MBA, Nairobi NBO, Sansibar ZNZ, Kilimandscharo JRO): ~6.000–7.000 km → 600 €
  • Malediven (Mailand/Rom → Malé MLE): ~8.600 km → 600 €
  • Dominikanische Republik (Mailand/Rom → Punta Cana PUJ): ~8.200 km → 600 €
  • Kuba (Mailand/Rom → Varadero VRA, Havanna HAV): ~9.200 km → 600 €
  • Südostasien (Mailand/Rom → Bangkok BKK, Phuket HKT): ~9.000–10.000 km → 600 €

Hinweis zu Pauschalreisen: Wenn Sie eine Pauschalreise über einen Reiseveranstalter gebucht haben, bleiben Ihre EU-261-Rechte gegenüber Neos als ausführender Fluggesellschaft vollständig bestehen und sind unabhängig von Ihren Rechten gegenüber dem Reiseveranstalter nach der Pauschalreiserichtlinie. Sie können bei beiden Stellen Ansprüche geltend machen, sofern unterschiedliche Schadensarten betroffen sind.

So beantragen Sie Entschädigung bei Neos Air

  1. Notieren Sie die exakte Ankunftszeit am Zielflugsteig. Charterflüge haben häufig späte Nacht- oder frühe Morgenankunftszeiten. Halten Sie die Uhrzeit fest, zu der Sie das Flugzeug verlassen haben, oder die Durchsage am Gate bei der Ankunft – je nachdem, was später liegt.

  2. Sammeln Sie Ihre Unterlagen. Bewahren Sie Ihre Bordkarte (sowohl für den Hin- als auch den Rückflug, falls beide betroffen waren), die Buchungsbestätigung und sämtliche Verspätungsbenachrichtigungen auf, die Sie von Neos oder Ihrem Reiseveranstalter erhalten haben.

  3. Berechnen Sie die Flugentfernung und die Entschädigungshöhe. Verwenden Sie die IATA-Codes von Abflug- und Zielflughafen in einem Entfernungsrechner. Für alle beliebten Langstreckenziele von Neos (Ostafrika, Malediven, Karibik) beträgt die Entschädigung 600 € pro Fluggast.

  4. Reichen Sie eine formelle EU-261-Forderung bei Neos Air ein. Kontaktieren Sie den Kundenservice von Neos Air schriftlich (per E-Mail oder über deren Online-Portal). Geben Sie klar an: Flugnummer, Datum, geplante und tatsächliche Ankunftszeit sowie den konkreten Entschädigungsbetrag gemäß Artikel 7 der EU-Verordnung 261/2004.

  5. Wenn Sie über einen Reiseveranstalter gebucht haben, informieren Sie auch diesen. Ihr Reiseveranstalter verfügt möglicherweise über ein eigenes Beschwerdeverfahren für EU-261-Forderungen. Er ist gesetzlich nicht verpflichtet, die EU-261-Entschädigung zu zahlen (diese Pflicht liegt bei der ausführenden Fluggesellschaft Neos), kann den Prozess aber unterstützen.

  6. Warten Sie auf eine Antwort – in der Regel 4–8 Wochen. Sollte Neos nicht antworten oder Ihren Anspruch ablehnen, eskalieren Sie umgehend.

  7. Wenden Sie sich an die zuständige nationale Durchsetzungsstelle. In Deutschland können Sie sich an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) wenden oder die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) einschalten. In Italien ist die zuständige Behörde die ENAC (Ente Nazionale per l'Aviazione Civile) unter enac.gov.it. Diese Stellen können Neos zur Stellungnahme auffordern und bei Verstößen gegen die EU-Verordnung 261/2004 Sanktionen verhängen.

Über Neos Air

Neos S.p.A. wurde 2001 gegründet und hat ihren Sitz am Flughafen Mailand Malpensa. Das Unternehmen befindet sich mehrheitlich im Besitz des italienischen Reiseveranstalters Alpitour World, was eine natürliche Synergie mit den in ganz Italien vertriebenen Charter-Urlaubspaketen schafft. Neos betreibt jedoch auch ein wachsendes Portfolio an Linienflügen und ist in den großen Reservierungssystemen (GDS) für Einzelticketverkäufe gelistet.

Die Neos-Flotte besteht hauptsächlich aus Boeing-Großraumflugzeugen – darunter Boeing 787 Dreamliner auf Langstreckenrouten und Boeing 737 für Kurz- und Mittelstreckenoperationen. Der 787 Dreamliner ist besonders gut für die Langstrecken-Urlaubsrouten der Airline geeignet und bietet ein komfortables Flugerlebnis auf Strecken zu den Malediven, nach Ostafrika und in die Karibik.

Neos betreibt ganzjährige Linienverbindungen, ergänzt durch umfangreiche saisonale Charterprogramme im Sommer (Mittelmeer, Ostafrika) und Winter (Indischer Ozean, Karibik, Ostafrika). Die Fluggesellschaft verfügt über ein italienisches Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) und wird von der ENAC beaufsichtigt.

Ihr Recht auf Betreuungsleistungen bei Störungen

Unabhängig davon, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, ist Neos Air verpflichtet, Passagieren bei erheblichen Störungen Betreuungsleistungen bereitzustellen:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen nach einer Wartezeit von 2 Stunden bei Flügen bis 1.500 km, 3 Stunden bei längeren Flügen
  • Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten
  • Hotelunterbringung und Flughafentransfers, wenn Sie aufgrund eines verspäteten oder annullierten Fluges über Nacht festsitzen
  • Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug ohne Mehrkosten oder vollständige Erstattung des Ticketpreises

Bei Langstrecken-Charterflügen von Neos, die umgeleitet werden oder auf dem Rückflug erheblich verspätet sind, ist das Recht auf Hotelunterbringung im Zielland besonders wichtig. Neos muss diese auch dann bereitstellen, wenn die Störung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Sollte Neos keine Unterbringung organisieren und Sie selbst ein Hotel buchen, bewahren Sie alle Belege auf und fordern Sie die Erstattung.

Praxisbeispiele aus dem Alltag

Szenario 1: Mailand nach Mombasa – Verspätung (Langstrecke, 600 €)

Sie reisen mit Neos Air Flug NO 515 von Mailand Malpensa (MXP) nach Mombasa Moi International (MBA) in Kenia. Die Boeing 787 startet mit 5 Stunden und 30 Minuten Verspätung aufgrund eines kurzfristigen Besatzungswechsels. Sie kommen in Mombasa mehr als 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit an. Die Strecke MXP–MBA beträgt circa 6.400 km – deutlich über der 3.500-km-Schwelle. Kurzfristige Besatzungswechsel sind eine betriebsinterne Angelegenheit und stellen keine außergewöhnlichen Umstände dar. Ihnen steht eine pauschale EU-261-Entschädigung von 600 € pro Fluggast zu.

Szenario 2: Rom nach Punta Cana – Annullierung (Langstrecke, 600 €)

Ihr Neos-Wintercharterflug von Rom Fiumicino (FCO) nach Punta Cana (PUJ) in der Dominikanischen Republik wird 6 Tage vor dem Abflug annulliert, angeblich wegen „geringer Auslastung". Diese wirtschaftliche Entscheidung liegt vollständig im Einflussbereich von Neos und kommt als außergewöhnlicher Umstand nicht im Entferntesten in Betracht. Ihnen wird eine Umbuchung 3 Tage später angeboten. Die Entfernung FCO–PUJ beträgt circa 8.100 km. Ihnen steht eine pauschale Entschädigung von 600 € pro Fluggast zu, zuzüglich des Rechts auf vollständige Erstattung, wenn Sie den Alternativtermin nicht wahrnehmen möchten.

Szenario 3: Mailand nach Sansibar – Nächtliche Umleitung (Langstrecke, 600 €)

Ihr Neos-Flug von Mailand nach Sansibar (ZNZ) wird wegen technischer Probleme am Flugzeug nach Daressalam (DAR) umgeleitet, und Sie verbringen eine ungeplante Nacht in Tansania, bevor die Reise am folgenden Tag fortgesetzt wird. Ihre tatsächliche Ankunft in Sansibar erfolgt mehr als 4 Stunden nach dem planmäßigen Zeitpunkt. Die Strecke MXP–ZNZ beträgt circa 6.800 km. Ihnen steht eine pauschale Entschädigung von 600 € zu, plus vollständige Erstattung der Hotel-, Verpflegungs- und Transferkosten in Daressalam, sofern Neos diese nicht organisiert hat.

Verjährungsfristen für EU-261-Entschädigungsansprüche

LandVerjährungsfristHinweise
Deutschland3 JahreRegelmäßige Verjährungsfrist nach BGB
Italien2 JahrePrimäre Zuständigkeit, da Neos italienisch ist
Vereinigtes Königreich6 JahreEnglisches Vertragsrecht
Frankreich5 JahreFranzösisches Verbraucherrecht
Niederlande2 JahreNiederländisches Zivilgesetzbuch
Spanien5 JahreSpanisches Recht
Irland6 JahreIrisches Verjährungsgesetz
Schweden10 JahreSchwedisches Verjährungsrecht
Belgien1 JahrKurze luftfahrtspezifische Frist

Reichen Sie Ihren Anspruch so früh wie möglich ein. Unterlagen von Charterfluggesellschaften sind nach 12–18 Monaten manchmal schwerer zugänglich, insbesondere bei saisonalen Strecken.

Was tun, wenn Neos Air Ihren Anspruch ablehnt?

  1. Fordern Sie eine konkrete schriftliche Begründung. Neos muss genau erklären, welcher außergewöhnliche Umstand vorlag, mit Datum und Uhrzeit. Vage oder formelhaften Antworten sollten Sie widersprechen.

  2. Schalten Sie sofort die zuständige Durchsetzungsstelle ein. In Deutschland wenden Sie sich an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder nutzen die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) als kostenlose Schlichtungsoption. Die söp prüft Ihren Anspruch und vermittelt eine außergerichtliche Lösung. In Italien können Sie sich an die ENAC unter enac.gov.it wenden.

  3. Nutzen Sie das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen. Für Ansprüche unter 5.000 € können Sie grenzüberschreitend das EU-Bagatellverfahren nutzen, ohne einen Anwalt einschalten zu müssen.

  4. Informieren Sie Ihren Reiseveranstalter (wenn als Pauschalreise gebucht). Obwohl die EU-261-Haftung bei Neos liegt, greifen Reiseveranstalter manchmal ein, um die Kundenbeziehung zu pflegen.

  5. Beauftragen Sie einen spezialisierten Fluggastrechte-Dienstleister. Verspätungen bei Charterflügen – insbesondere auf Langstrecken mit 600 € Entschädigung – werden häufig von spezialisierten Fluggastrechte-Portalen bearbeitet. Diese arbeiten in der Regel auf Erfolgsbasis und berechnen 25–35 % des erstrittenen Betrags.

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7 Expertentipps zur Maximierung Ihres Entschädigungsanspruchs

  1. Fotografieren Sie das Bordunterhaltungssystem mit der Ankunftszeit. Viele Neos Boeing 787 zeigen Live-Flugdaten einschließlich geschätzter und tatsächlicher Landezeit an. Ein Foto mit Zeitstempel kann entscheidender Beweis sein.

  2. Machen Sie auch für den Rückflug-Charterflug einen Anspruch geltend. Der Rückflug einer Charterreise ist ein eigenständiger Flug mit eigenen EU-261-Rechten. Wenn Ihr Rückflug aus Sansibar, Mombasa oder Punta Cana mehr als 4 Stunden verspätet ist, haben Sie einen unabhängigen Anspruch auf 600 €.

  3. Achten Sie auf die Verteidigung mit „technischem Defekt". Neos könnte technische Defekte am Flugzeug als außergewöhnlichen Umstand anführen. Routinemäßige Wartungsprobleme und Defekte, die im normalen Flugbetrieb auftreten, sind jedoch KEINE außergewöhnlichen Umstände. Nur versteckte Herstellungsfehler, die die Fluggesellschaft nicht hätte erkennen können, werden von Gerichten anerkannt.

  4. Reiseversicherung hebt EU-261-Rechte nicht auf. Manche Reiseveranstalter suggerieren, der korrekte Weg sei die Inanspruchnahme der Reiseversicherung. Das ist irreführend. EU 261 ist ein eigenständiger Rechtsanspruch – und Sie können sowohl die Versicherung als auch EU 261 für unterschiedliche Schadensarten in Anspruch nehmen.

  5. Bündeln Sie Ansprüche für die gesamte Reisegruppe. Jeder zahlende Fluggast auf der Buchung hat einen eigenständigen EU-261-Anspruch. Eine vierköpfige Familie auf einem verspäteten Neos-Flug auf die Malediven (600-€-Stufe) kann insgesamt 2.400 € geltend machen.

  6. Verpassen Sie nicht die deutsche dreijährige Verjährungsfrist. In Deutschland beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Italiens Frist ist sogar kürzer: nur 2 Jahre ab dem Datum des gestörten Fluges. Handeln Sie in jedem Fall zeitnah.

  7. Fordern Sie am Flughafen eine schriftliche Bestätigung des Verspätungsgrundes. Wenn der Gate-Agent oder Kapitän den Grund der Verspätung durchsagt, bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Bodenabfertigungspersonal an italienischen Flughäfen stellt diese oft bereit – und sie beseitigt jede Mehrdeutigkeit über die Ursache der Störung.

Fazit

Neos Airs Position als Italiens führende Ferienfluggesellschaft schützt sie nicht vor der vollen Wirkung der EU-Verordnung 261/2004. Ob Ihr Traumurlaub auf den Malediven durch eine 6-stündige Abflugverspätung ruiniert wurde oder Ihr Rückflug aus Kenia ohne angemessene Vorankündigung annulliert wurde – Ihr Recht auf 600 € pro Person als pauschale Barentschädigung ist real und nach europäischem Recht durchsetzbar.

Die Kombination aus Langstreckenrouten, hohen Entschädigungsbeträgen (600 €) und den geltenden Verjährungsfristen bedeutet, dass schnelles Handeln erheblichen Wert hat. Bewahren Sie Ihre Unterlagen auf, reichen Sie eine formelle schriftliche Forderung bei Neos ein und schalten Sie ohne Zögern das LBA, die söp oder die ENAC ein, wenn die Fluggesellschaft nicht reagiert oder eine unzureichende Erklärung liefert. Ihr Urlaub mag gestört worden sein – Ihre Entschädigung sollte es nicht.

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Häufig gestellte Fragen

Haben Charterpassagiere nach EU 261 dieselben Rechte wie Passagiere im Linienverkehr?
Ja, ohne Einschränkung. Die EU-Verordnung 261/2004 unterscheidet nicht zwischen Charter- und Linienflügen. Sie gilt für jeden kommerziellen Flug, der von einer EU-Fluggesellschaft ab einem EU-Flughafen durchgeführt wird, sowie für jeden Flug einer EU-Fluggesellschaft, die aus einem Drittstaat in die EU einfliegt. Neos Air unterliegt als italienische Fluggesellschaft der EU-Verordnung 261/2004 auf allen von ihr durchgeführten Flügen – unabhängig davon, ob Sie eine Pauschalreise über einen Reiseveranstalter oder ein einzelnes Ticket gebucht haben.
Mein Neos-Rückflug aus Kenia hatte 6 Stunden Verspätung. Kann ich 600 € beanspruchen?
Ja. Ein Neos-Rückflug von Mombasa (MBA) oder Nairobi (NBO) nach Mailand Malpensa (MXP) oder Rom Fiumicino (FCO) umfasst eine Strecke von circa 6.000–7.000 km, was ihn eindeutig in die Entschädigungsstufe über 3.500 km einordnet. Eine Verspätung von 6 Stunden am Zielflugsteig bei der Ankunft in Italien berechtigt jeden Passagier zu 600 € pauschaler EU-261-Entschädigung, sofern die Verspätung nicht durch echte außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.
Neos hat mir gesagt, die Verspätung sei durch den verspäteten Zubringerflug verursacht worden. Ist das ein gültiger Ablehnungsgrund?
Nein. Ein „verspätetes Zubringerflugzeug“ ist eine der am häufigsten angeführten, aber rechtlich schwächsten Verteidigungen gegen EU-261-Ansprüche. Europäische Gerichte – einschließlich des Gerichtshofs der Europäischen Union – haben wiederholt entschieden, dass ein verspätetes Zubringerflugzeug keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, es sei denn, die ursprüngliche Ursache der Verspätung dieses Flugzeugs war selbst ein außergewöhnliches Ereignis. Wenn Neos die Verspätung nicht auf ein konkretes außergewöhnliches Ereignis (wie einen Fluglotsenstreik oder eine Sperrung wegen Vulkanasche) zurückführen kann, scheitert die Verteidigung und Ihr voller Entschädigungsanspruch bleibt bestehen.
Kann ich EU-261-Entschädigung verlangen, wenn mein Neos-Flug zu einem anderen Flughafen umgeleitet wurde?
Ja. Wenn Ihr Neos-Flug zu einem anderen Flughafen umgeleitet wird und Sie Ihr endgültiges Reiseziel (oder ein von Neos organisiertes Ersatzziel) mehr als 3 Stunden (bzw. 4 Stunden bei Langstrecke) nach der planmäßigen Ankunft erreichen, steht Ihnen die pauschale EU-261-Entschädigung zu. Wenn Sie zu einem anderen Flughafen gebracht wurden und den Transport zum ursprünglichen Ziel selbst organisieren mussten, sind auch diese Kosten erstattungsfähig, sofern sie angemessen waren.
Ich habe über einen Reiseveranstalter gebucht – soll ich bei Neos oder beim Veranstalter Entschädigung fordern?
Die EU-261-Entschädigung liegt in der alleinigen Verantwortung der ausführenden Fluggesellschaft – in diesem Fall Neos Air. Ihr Reiseveranstalter ist nicht zur Zahlung von EU-261-Entschädigung verpflichtet. Wenden Sie sich mit Ihrem EU-261-Anspruch direkt an Neos. Ihr Reiseveranstalter verfügt möglicherweise über ein eigenes Beschwerdeverfahren für andere Schäden (verpasste Urlaubstage, verdorbener Urlaub), die unter die Pauschalreiserichtlinie fallen – dies ist jedoch ein von EU 261 getrennter Rechtsweg.
Welche Frist gilt für EU-261-Entschädigungsansprüche gegen Neos Air?
In Deutschland beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der gestörte Flug stattfand. In Italien, dem Sitzland von Neos, gilt eine Frist von nur 2 Jahren ab dem Datum des Fluges. Dies ist kürzer als in vielen anderen EU-Ländern. Wurde Ihr Neos-Flug gestört, sollten Sie Ihren Anspruch möglichst zeitnah geltend machen. Frühzeitiges Handeln ist immer vorteilhaft – Beweise sind leichter zu beschaffen und die Unterlagen der Fluggesellschaft sind in den ersten 6–12 Monaten vollständiger.

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