Flüge zwischen Europa und China gehören zu den längsten und strategisch bedeutendsten Interkontinentalstrecken der kommerziellen Luftfahrt. Air China, die Flaggfluggesellschaft der Volksrepublik China, verbindet Pekings Capital International Airport (PEK) und den neueren Daxing International Airport (PKX) mit mehr als zehn europäischen Drehkreuzen. Diese Ultra-Langstreckenflüge — oft über zehn Stunden — können auch ohne Flugstörungen belastend genug sein. Wenn eine Verspätung oder Annullierung eintritt, nehmen viele Passagiere die Unannehmlichkeiten einfach hin, ohne zu wissen, dass ihnen nach europäischem Recht eine erhebliche finanzielle Entschädigung zustehen kann.
Die EU-Verordnung 261/2004, allgemein als EU261 bekannt, ist eines der passagierfreundlichsten Luftfahrtgesetze weltweit. Sie berechtigt Fluggäste zu bis zu 600 € Entschädigung pro Person bei qualifizierenden Störungen. Entscheidend ist, dass sie auf dem Abflughafen basiert, nicht auf der Nationalität der Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass Air China — ein chinesischer Staatscarrier — EU261 einhalten muss, wann immer die Airline Flüge von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union durchführt oder von bestimmten Nicht-EU-Flughäfen, auf die die Verordnung ausgedehnt wurde (etwa im Vereinigten Königreich nach dem Brexit unter beibehaltener britischer Gesetzgebung).
Die Einbahnstraßen-Regel ist essenziell. Ein Flug Paris CDG → Peking PEK, durchgeführt von Air China, ist vollständig abgedeckt. Der umgekehrte Flug — Peking PEK → Paris CDG — fällt nicht unter EU261, da der Abflughafen außerhalb der EU-Gerichtsbarkeit liegt. Dieser Leitfaden konzentriert sich ausschließlich auf Air China-Flüge mit Abflug in der EU.
Fordern Sie Ihre Air China EU261-Entschädigung
- Kostenloser Anspruchscheck — kennen Sie Ihre Rechte in 60 Sekunden
- Kein Erfolg, keine Kosten — wir werden nur bezahlt, wenn Sie es werden
- Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit Air China für Sie



