China Southern Airlines ist gemessen an der Flottengröße die größte Fluggesellschaft Chinas und gehört weltweit zu den passagierstärksten Airlines. Mit ihrem Hauptdrehkreuz am internationalen Flughafen Guangzhou Baiyun (CAN) verbindet China Southern Südchina über ein Netz aus Direkt- und Umsteigeverbindungen mit Europa. Die Fluggesellschaft betrieb einige der längsten Nonstop-Strecken der Welt und setzte bis vor Kurzem den Airbus A380 — das größte kommerzielle Passagierflugzeug der Welt — auf ihren europäischen Flaggschiff-Routen ein.
Für Passagiere in Europa hat die Größe und das Streckennetz von China Southern eine wichtige rechtliche Dimension: Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle China-Southern-Flüge, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union abfliegen. Diese Verordnung — allgemein als EU261 bekannt — berechtigt Passagiere zu einer Entschädigung von bis zu 600 € pro Person bei qualifizierenden Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderungen. China Southern ist als Nicht-EU-Fluggesellschaft dennoch vollumfänglich an diese Verordnung gebunden, wenn sie von EU-Flughäfen aus operiert.
Das wichtigste Konzept vor dem Einstieg in die Details: EU261 gilt nur in eine Richtung. Ein China-Southern-Flug von Paris CDG nach Guangzhou CAN mit Abflug um 13:30 Uhr fällt unter EU261. Dieselbe Strecke in umgekehrter Richtung — Abflug Guangzhou nach Paris — ist nicht abgedeckt, da der Flughafen Guangzhou außerhalb der EU-Zuständigkeit liegt. Dieser Leitfaden behandelt ausschließlich die Abflugrichtung ab EU, bei der Ihre Rechte vollständig geschützt sind.
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