Der Flughafen Paderborn/Lippstadt (PAD) ist der Regionalflughafen der Region Ostwestfalen-Lippe (OWL) in Nordrhein-Westfalen — einer der wirtschaftlich bedeutendsten, aber oeffentlich oft unterschaetzten Regionen Deutschlands. Mit rund 700.000 Passagieren jaehrlich gehoert PAD nicht zu den Grossflughaefen, spielt aber eine unverzichtbare Rolle fuer die ueber 2 Millionen Einwohner der OWL-Region, die ohne ihn lange Anfahrten nach Duesseldorf, Hannover oder Frankfurt in Kauf nehmen muessten.
Der Flugverkehr am PAD wird von saisonalen Charterfluegen zu Feriendestinationen rund ums Mittelmeer, zu den Kanarischen Inseln, nach Aegypten und in die Tuerkei gepraegt. Airlines wie SunExpress, Corendon und diverse Charterfluggesellschaften bedienen PAD vorwiegend in der Sommersaison, waehrend ein kleinerer ganzjaehriger Liniendienst die Region mit ausgewaehlten europaeischen Zielen verbindet. Diese saisonale Konzentration erzeugt eine besondere Stoerungsdynamik: Wenn am PAD etwas schiefgeht, sind die Folgen fuer Passagiere gravierender, weil Alternativen aeusserst begrenzt sind.
Wurde Ihr Flug am Flughafen Paderborn/Lippstadt um mehr als 3 Stunden verspaetet, annulliert oder wurde Ihnen das Boarding verweigert, haben Sie Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschaedigung nach der EU-Verordnung 261/2004. Deutschland ist EU-Vollmitglied, und die Verordnung gilt fuer jeden Abflug von PAD ausnahmslos.



