easyJet zählt zu den größten Fluggesellschaften Europas nach Passagieraufkommen und befördert jährlich über 90 Millionen Fluggäste auf mehr als 1.000 Strecken. Gegründet 1995 von Sir Stelios Haji-Ioannou mit einem einzigen Flugzeug auf der Strecke London Luton – Glasgow hat sich die Airline zu einem europaweiten Flugbetrieb mit Basen in Großbritannien, der Schweiz, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Italien, Spanien und Portugal entwickelt. Das Geschäftsmodell — niedrige Tarife, hohe Frequenzen und Punkt-zu-Punkt-Verbindungen — macht easyJet zur bevorzugten Fluggesellschaft für Millionen von Urlaubs- und Geschäftsreisenden.
Mit der Größe wächst die Komplexität. Der Betrieb von Hunderten täglicher Abflüge an einigen der verkehrsreichsten Flughäfen Europas — London Gatwick (LGW), London Luton (LTN), Amsterdam Schiphol (AMS), Berlin Brandenburg (BER), Genf (GVA), Paris CDG (CDG), Mailand Malpensa (MXP), Madrid (MAD) und Barcelona (BCN) — bedeutet, dass easyJet-Flüge einem erheblichen Volumen an Flugsicherungsverzögerungen, Wetterunterbrechungen und betrieblichen Kettenreaktionen ausgesetzt sind. Wenn diese Störungen Fluggäste betreffen, schaffen die EU-Verordnung 261/2004 und ihr britisches Pendant UK261 einen Rechtsrahmen für eine finanzielle Ausgleichszahlung von bis zu 600 € oder 520 £.
Genau zu verstehen, welche Verordnung auf Ihren easyJet-Flug zutrifft — und an welche juristische Person Sie Ihren Antrag richten — erfordert ein Verständnis der Umstrukturierung nach dem Brexit, durch die zwei getrennte easyJet-Betriebsgesellschaften entstanden sind. Dieser Leitfaden erklärt alles Schritt für Schritt und zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Erfolgsaussichten maximieren.
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