Ryanair Flugentschaedigung: Der vollstaendige EU261-Leitfaden
Ryanair befoerdert mehr Passagiere in Europa als jede andere Fluggesellschaft und betreibt taeglich ueber 3.000 Fluege zu mehr als 250 Zielen von seiner Basis in Dublin und Dutzenden weiterer Drehkreuze aus. Dieses enorme Volumen bedeutet, dass Stoerungen — Verspaetungen, Annullierungen, verpasste Anschlussfluege — fuer Hunderttausende von Reisenden taeglich Realitaet sind. Wenn Ihr Ryanair-Flug drei oder mehr Stunden verspaetet am Zielort ankam oder weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde, haben Sie moeglicherweise Anspruch auf eine feste Ausgleichszahlung gemaess der EU-Verordnung 261/2004 — zusaetzlich zu einer etwaigen Erstattung oder Umbuchung.
Ryanair ist eine in Irland registrierte EU-Fluggesellschaft, was bedeutet, dass die EU-Verordnung 261/2004 auf jeden einzelnen Ryanair-Flug anwendbar ist, unabhaengig vom Zielort. Ein Ryanair-Flug von Dublin nach Marrakesch ist abgedeckt. Ebenso ein Flug von London Stansted nach Ibiza oder von Warschau Modlin nach Lissabon. Die Regeln sind einheitlich, transparent und rechtlich durchsetzbar — und Ryanair wurde bereits in mehreren EU-Mitgliedstaaten wegen mangelhafter Anwendung dieser Vorschriften belangt.
Dieser Leitfaden fuehrt Sie Schritt fuer Schritt durch Ihre Ansprueche, erklaert, welche Strecken abgedeckt sind, zeigt den Ablauf einer Forderung und erlaeutert, was Sie tun koennen, wenn Ryanair die Zahlung verweigert.
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