Wizz Air (IATA: W6, ICAO: WZZ) ist die größte Ultra-Low-Cost-Fluggesellschaft (ULCC) in Mittel- und Osteuropa mit Hauptsitz in Budapest, Ungarn. Seit der Gründung im Jahr 2003 ist die Airline auf eine Flotte von über 190 Flugzeugen der Airbus-A320-Familie angewachsen und bedient mehr als 190 Ziele in Europa, dem Nahen Osten, Zentralasien und Nordafrika. Wichtige Drehkreuze sind der Internationale Flughafen Budapest Ferenc Liszt (BUD), der Warschauer Chopin-Flughafen (WAW), der Flughafen Wien-Schwechat (VIE) und der Henri-Coandă-Flughafen in Bukarest (OTP).
Bei über 60 Millionen beförderten Passagieren jährlich sind Flugstörungen unvermeidlich. Wizz Air zählt regelmäßig zu den fünf europäischen Fluggesellschaften mit dem höchsten Verspätungsaufkommen — umso wichtiger ist es, Ihre Rechte zu kennen. Da Wizz Air in Ungarn — einem vollwertigen EU-Mitgliedstaat — registriert ist, unterliegt jeder von der Airline durchgeführte Flug der EU-Verordnung 261/2004, dem Eckpfeiler des europäischen Fluggastrechts. Das bedeutet: Sie können bis zu 600 € pro Person beanspruchen, wenn Ihr Wizz-Air-Flug um 3 oder mehr Stunden verspätet ankommt, ohne ausreichende Vorankündigung annulliert wird oder Sie unfreiwillig nicht befördert werden.
Dieser Leitfaden führt Sie durch alle Aspekte der Wizz-Air-Entschädigung: worauf Sie Anspruch haben, wie Sie die Höhe berechnen, wie Sie Ihren Antrag einreichen und was zu tun ist, wenn Wizz Air die Zahlung verweigert.
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